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Tierschutz ins Grundgesetz - Langer Atem führt zum Erfolg - Konsequente Umsetzung angemahnt - Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen nächstes Etappenziel

Tierschutz ins Grundgesetz - Langer Atem führt zum Erfolg -
Konsequente Umsetzung angemahnt - Verbandsklagerecht für
Tierschutzorganisationen nächstes Etappenziel
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Bonn (ots)

Der Deutsche Tierschutzbund registriert die breite
Zustimmung des Deutschen Bundestages für ein Staatsziel Tierschutz
mit Genugtuung. "Unser jahrzehntelanger Kampf endet erfolgreich",
kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation erwartet jetzt, dass
die neue Rechtslage konsequent angewendet wird. Aus Sicht des
Deutschen Tierschutzbundes stellt auch die industrielle Tierhaltung
in der Landwirtschaft einen klaren Verstoß gegen ein Staatsziel
Tierschutz dar.
"Wir haben jahrzehntelang für diese höchste rechtliche Anerkennung
der Mitgeschöpfe gekämpft. Unser langer Atem hat uns zum Erfolg
geführt. Wir werden nun pragmatisch und konsequent handeln, damit das
auf dem Papier beschlossene Ziel mit Leben erfüllt wird. Jetzt geht
es erst richtig los", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes e.V., zur heutigen 2/3-Bundestagsmehrheit für den
Tierschutz ins Grundgesetz.
Das tierschutzverachtende sog. Schächturteil vom 15. Januar 2002
hatte erst kürzlich bewiesen, dass ein Staatsziel Tierschutz dringend
nötig ist. Der Tierschutz galt bisher gegenüber den grundgesetzlich
geschützten Freiheiten von Forschung, Kunst und Beruf als nachrangig.
Mit der heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages kann der
Tierschutz den anderen im Grundgesetz verbrieften Grundrechten "auf
gleicher Augenhöhe" begegnen.
Der Deutsche Tierschutzbund erwartet jetzt die konsequente
Umsetzung der Bundestagsentscheidung. Europas größte Tier- und
Naturschutzorganisation wird genau beobachten, ob dem neuen
Staatsziel in Urteilen und Gesetzgebungsverfahren Rechnung getragen
wird. Es braucht jetzt rasch Vorgaben und Maßnahmen, damit sich im
Sinne des Tierschutzes etwas sichtbar verändert. Auch die
industrielle Tierhaltung in der Landwirtschaft stellt aus Sicht des
Deutschen Tierschutzbundes einen klaren Verstoß gegen das Staatsziel
Tierschutz und gehört auf den Prüfstein.
"Das Staatsziel darf nicht nur eine verbale Luftblase sein. Uns
steht noch ein harter Kampf bevor. Aber jetzt sind nicht nur die
Argumente, sondern auch die Paragrafen noch deutlicher als vorher auf
der Seite des Tierschutzes", so Wolfgang Apel in der ersten
Bewertung.
Um konkrete Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im Einzelfall
ahnden zu können, peilt der Deutsche Tierschutzbund als nächstes
Etappenziel das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände an. Das
Klagerecht wurde von der rot-grünen Bundesregierung 2002 zwar für
Naturschutz-, aber eben nicht für Tierschutzverbände beschlossen.
Hinweis für die Redaktionen: 
   Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e.V., Wolfgang Apel,
ist vor Ort in Berlin bei einer Aktion vor dem Reichstagsgebäude
erreichbar.
Für Nachfragen und Interviews wählen Sie bitte die Handynummer: 0179
/ 1214719 oder 0175 / 3847542.
Pressestelle
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel:  0228/60496-24
Fax: 0228/60496-41
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