Finanzierung der Krankenkassen solide gestalten - GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nachbessern
München (ots)
Anlässlich der heutigen Beratungen im Bundesrat erneuert der BKK Landesverband Bayern seine Kritik am Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG). Der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fehlen im kommenden Jahr mindestens 17 Milliarden Euro. Diese Lücke will der Bundesgesundheitsminister schließen, indem er vorrangig Beitragszahlende mehrbelastet und den Krankenkassen notwendige Reserven nimmt, kritisiert der BKK Landesverband Bayern. Teure Leistungsfälle, strukturelle oder krisenbedingte Ausgabensteigerungen würden für die Krankenkassen zu unkalkulierbaren Risiken.
Aufgrund der rein ausgabenorientierten Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre hat sich die finanzielle Situation der GKV stetig verschlechtert - trotz steigender Beitragssätze und höherer Bundeszuschüsse. Um die Kosten für extrem teure Leistungsfälle oder krisenbedingte Ausgabensteigerungen abzudecken, konnten die gesetzlichen Krankenkassen noch bis 2018 über eine Maximalreserve von dem 1,5-fachen einer Monatsausgabe verfügen. Seit 2019 schraubt der Gesetzgeber jedoch weiter an dieser Höchstgrenze: 2019 sank sie auf eine Monatsausgabe, 2021 auf 0,8 Monatsausgaben und nach dem GKV-FinStG soll sie ab 2023 nur noch eine halbe Monatsausgabe betragen. Eine zusätzlich geplante weitere Zwangsabführung wird das tatsächliche Vermögen der Krankenkassen real aber auf rund ein Viertel einer Monatsausgabe abschmelzen.
Dabei erwartet auch die GKV massive Preissteigerungen und Einnahmeausfälle, die von führenden Wirtschaftsinstituten prognostiziert werden. Helmut Maier, Abteilungsleiter Finanzen beim BKK Landesverband Bayern: "Die GKV ist mit einer derart dünnen finanziellen Decke nicht für die anstehenden Herausforderungen gewappnet. Haushaltsplanungen werden ad absurdum geführt, weil wohlweislich eingeplante Reserven rückwirkend genommen werden. Die Ampeln der GKV stehen auf Rot."
Der BKK Landesverband Bayern appelliert an den Gesetzgeber, überfällige Strukturreformen im Krankenhausbereich und in der Arzneimittelversorgung einzuleiten. Kurzfristig müsse jedoch das GKV-FinStG an vielen Stellen angepasst werden mit dem Ziel, die einseitige Mehrbelastung der Beitragszahlenden abzustellen. So ist es elementar, dass der Gesetzgeber mit dem GKV-FinStG die Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen befreit. Allein die Unterfinanzierung von Gesundheitsleistungen für gesetzlich Versicherte mit Bezug von Arbeitslosengeld-II kostet die GKV 10 Milliarden Euro im Jahr. Auch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel könnte 6 Milliarden Euro in die leeren Kassen spülen. Zudem müssten kurzfristig alle Akteure im Gesundheitswesen ihren Beitrag zur Stabilität in der GKV leisten.
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