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Wenig Chancen gegen Spam-Flut und Abzockerei
c't auf der Suche im 0190-Sumpf

Hannover (ots)

Betreiber von 0190-Nummern fluten Unternehmen wie
Privatleute mit unerwünschter Werbung für ihre zweifelhaften Dienste
und richten damit erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Die
Redaktion des Computermagazins c't machte den Versuch, einem
besonders dreisten Spam-Versender exemplarisch das Handwerk zu legen.
Das Ergebnis: Der Kunde kann gegen die Komplizenschaft der
0190-Abzocker nichts ausrichten.
"Wann kann ich Dich treffen" oder "Wir sahen uns im Supermarkt" -
mit immer neuen Betreffzeilen verstopfen solche E-Mails sei einigen
Wochen reihenweise die virtuellen Briefkästen der c't-Redaktion. Auf
der Suche nach dem Betreiber der 0190-Nummern, die damit beworben
wurden, stießen die Redakteure anfangs auf eine Mauer des Schweigens.
Bei der Regulierungsbehörde sind die Nummern zwar für die Hamburger
Firma HanseNet eingetragen, dort ergab eine private Nachfrage aber
nur, dass man sie weitervermietet habe. Erst eine offizielle Anfrage
bei der Pressestelle von HanseNet ergab, an wen. Die Spur führte von
Hamburg über Großbritannien nach Dänemark und verlor sich in der
Karibik.
Die beteiligten Firmen treten alle als Zwischenvermieter der
Nummer auf - und kassieren kräftig mit. "Kein Wunder also, dass
keiner die goldene Gans am Ende der fragwürdigen Wertschöpfungskette
ans Messer liefern will", so c't-Redakteur Axel Kossel. Der Kunde hat
da kaum eine Chance, die eigentlichen Verursacher der Spam-Flut zur
Rechenschaft zu ziehen. Ebenso hilflos ist, wer sich unbemerkt einen
0190-Dialer auf den Computer geladen hat, der heimlich teure Nummern
anwählt.
Hier muss der Verbraucher dringend besser geschützt werden. Die
Bundesregierung plant dazu eine Verordnung, die der Bundesrat noch
absegnen muss. Demnach sollen die bei der Regulierungsbehörde
verzeichneten Betreiber von 0190-Nummern Gesetzesverstöße wie
Spam-Aktionen ihrer Vertragspartner unterbinden - notfalls durch
Sperren der Nummern. Ferner dürfen Telefongesellschaften die Gebühren
für fremde 0190-Dienste, deren Nutzung der Kunde bestreitet, nicht
einfordern. Dies bleibt den Dienstleistern überlassen, die dazu ihre
Anonymität aufgeben müssen. Umgekehrt hat der Kunde aber auch
weiterhin keine Möglichkeit, den Dienstleister aufzuspüren, um etwa
Schadensersatzansprüche geltend zu machen. (ad)
Titelbild c't 13/2002:
www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/02/ct132002.jpg
Hinweis für Hörfunkredaktionen:
   Ein Radiobeitrag zu diesem Thema sowie O-Töne von c't-Redakteur
Axel Kossel sind unter 05 11/2 79 15 60  beim c't-Hörfunk-Service
abrufbar. Unter www.radioservice.de steht das Angebot für
akkreditierte Hörfunkredakteure auch im MP3-Format zum Download
bereit.
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Pressekontakt:

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Anja Reupke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05 11/53 52-561
Fax: 05 11/53 52-563
E-Mail: ar@presse.heise.de

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