Schnüffelei im Job und Privatleben
Der überwachte PC
Hannover (ots)
Dass der Partner sämtliche E-Mails mitliest und der Chef jeden Tastendruck protokolliert, ist nicht einfach nur ein Horrorszenario, sondern vieler Orten bereits Realität. Überwachungsprogramme verstecken sich äußerst geschickt und lassen sich nur schwer entfernen, berichtet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 23/04.
Die Hersteller werben mit dem Slogan "Vertrauen war einmal" und bieten ihre Spionage-Software misstrauischen Vorgesetzten, eifersüchtigen Ehegatten und besorgten Eltern gleichermaßen an. Die Programme protokollieren einfach alles, was der PC-Benutzer macht: Sie lesen beim Chatten mit, halten minutiös fest, welche Dateien er öffnet und fertigen ständig Schnappschüsse vom Bildschirminhalt an. Einige fotografieren den Anwender sogar regelmäßig mit seiner eigenen Webcam - ohne dass der es bemerkt. Die Daten werden gesammelt und bei passender Gelegenheit an den Überwacher verschickt, meist per Internet.
Immer mehr Arbeitgeber wollen mit Hilfe solcher Spionageprogramme herausfinden, ob ihre Angestellten Sex-Seiten besuchen, spielen oder häufig Pausen einlegen. "Die deutsche Rechtsprechung verbietet dem Chef das Schnüffeln nicht: Er muss es nur im Arbeitsvertrag ankündigen und den Betriebsrat verständigen. Leider findet das viel zu selten statt", sagt c't-Redakteur Stephan Ehrmann.
Ob Überwachungssoftware auf einem PC installiert ist oder nicht, kann man auf Anhieb kaum feststellen: Symbole, Hinweise oder Unregelmäßigen gibt es nicht, die Namen und Speicherorte der Wanzenprogramme ändern sich laufend. Auf einfache Tools, die im Internet zum Download angeboten werden, ist kein Verlass. Man muss schon die richtigen Tricks kennen und sein System Schritt für Schritt selbst durchforsten, um sie zu finden.
Doch Vorsicht, wer auf seinem Arbeitsplatz-PC ein Spionageprogramm entdeckt, sollte es nicht einfach löschen. Das könnte Schäden anrichten und schlimmstenfalls den Job kosten. Juristen raten daher, in einem solchen Fall den Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten zu informieren und den Arbeitgeber zur Einstellung seines rechtswidrigen Handelns aufzufordern - notfalls per Rechtsanwalt. Einfacher ist es freilich, ohne Fehl und Tadel zu arbeiten und sich mit der Überwachung abzufinden, bis der Gesetzgeber eine klare Regelung trifft: Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist seit langem versprochen. (se)
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ots-Originaltext: c't
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