CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Kors: Bei Pflege und Hospiz
lässt Rot-Grün die Betroffenen im Stich
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung des Pflege-Leistungs-Ergänzungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Lohmann MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Eva-Maria Kors MdB:
Sowohl bei den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung als auch bei der Förderung der ambulanten und stationären Hospize vernachlässigt Rot-Grün die Interessen der Betroffenen, ihrer Angehörigen und der ehrenamtlichen Helfer.
Im Bereich der ambulanten Hospize schraubt Rot-Grün die Anforderung an die ehrenamtlichen Kräfte so hoch, dass ihr Aus vorprogrammiert ist. Wenn ehrenamtliche Kräfte in Zukunft palliativpflegerische Leistungen bzw. palliative Beratungen erbringen müssen, dann überfordert sie dies. Viele ehrenamtliche Helfer überlegen sich deshalb bereits heute, ihre mitmenschliche Zuwendung und ihre Dienste bei der Sterbebegleitung einzustellen. Der Reglementierungswahn von Rot-Grün steht der Entwicklung einer humanen Gesellschaft entgegen und untergräbt das ehrenamtliche Engagement vieler Mitglieder.
Mit dem Gesetzentwurf wurden ferner Erwartungen geweckt, die mit dem vorgesehenen Förderbetrag von jährlich 900 DM für die pflegenden Angehörigen von Dementen nicht erfüllt werden können. Die angestrebte Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, für psychisch Kranke und für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen im ambulanten Bereich und der Aufbau von kostenintensiven Strukturen steht im Widerspruch zu den von der Pflegeversicherung den Betroffenen zur Verfügung gestellten Betrag von umgerechnet 2,47 DM täglich. Man fragt sich, wie mit diesem Betrag jemand gefunden werden soll, der Angehörige eines Demenzkranken für zwei oder drei Stunden am Tag entlasten kann. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf der Regierungskoalition keinerlei Verbesserungen für die Dementen in den Heimen vorsieht. Gerade dort besteht aber ein besonderer Handlungsbedarf. Fast die Hälfte der Menschen, die in Heimen leben, sind dement und bedürfen einer besonderen Betreuung und Beaufsichtigung. Die Pflegekräfte können diese Aufgabe oftmals nicht erfüllen, weil die Personalsituation in den Heimen sehr angespannt ist. Auf diese Problematik geht der vorgelegte Gesetzentwurf überhaupt nicht ein. Außerdem berücksichtigt er nicht die Lebenssituation von Demenzkranken und deren Angehörigen, die keine Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Auch diese Demenzkranken bedürfen einer allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung. Durch die Einbeziehung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes in den Verrichtungsbegriff, wie von der Union im Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetz vorgeschlagen und in Änderungsanträgen zu diesem Gesetzentwurf erneut eingefordert, könnten auch diese Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Zu dem würden dann auch die Angehörigen dieser Demenzkranken Rentenanwartschaften erwerben, was uns besonders wichtig erscheint, da sie in der Regel keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Leider hat Rot-Grün unsere Änderungsanträge hierzu abgelehnt.
Ebenso wurde unser Änderungsantrag abgelehnt, der höhere Zuschüsse für die stationären Hospize zum Inhalt hatte. Dabei müssen wir heute feststellen, dass die Hospize für ihre Aufgaben immer weniger Geld zur Verfügung haben. In aller Regel finanzieren sie sich über den Zuschuss, den die Krankenkassen nach § 39 a SGB V gewähren, sowie über Spenden und den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte. Spenden sind aber immer schwerer zu aquirieren und bedingt durch das Pflege-Qualitätssicherungs-Gesetz steigen die bürokratischen und personellen Anforderungen auch in den Hospizen. Infolge dessen kann das Spendenaufkommen auch nicht mehr Schritt halten mit den Ausgaben, die auf stationäre Hospize zukommen. Deshalb hat die CDU/CSU-Fraktion es für erforderlich gehalten, die Untergrenze für den Zuschuss der Kassen von gegenwärtig 6 auf künftig 9 % der monatlichen Bezugsgröße, also von kalendertäglich 268,80 DM auf 403,20 DM zu erhöhen. Mit dieser Erhöhung würde die gesetzliche Krankenversicherung noch im Rahmen dessen bleiben, was bei der Einführung eines Zuschusses an Gesamtausgaben vorgesehen war. Im Jahr 1997 ist man nämlich von Gesamtkosten in Höhe von ca. 80 Mio. DM für die GKV ausgegangen. Gegenwärtig liegen die Aufwendungen hierfür bei ca. 40 Mio. DM. Rot-Grün hat diesen Antrag kommentarlos abgelehnt.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original content of: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, transmitted by news aktuell