Tillmann/Middelberg: Internationaler Informationsaustausch erleichtert Kampf gegen missbräuchliche Steuergestaltungen
Berlin (ots)
Steuerdaten müssen vertraulich bleiben
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mathias Middelberg:
"Mit der Umsetzung eines internationalen Informationsaustausches von länderbezogenen Steuer- und Unternehmensdaten (Country-by-Country-Reporting) gehen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanung internationaler Konzerne. Durch die geschickte Ausnutzung unterschiedlicher Steuersysteme konnten Großkonzerne in der Vergangenheit ihre Steuerlast auf ein Minimum senken. Der Informationsaustausch gibt den Steuerbehörden nun ein Instrument zur Hand, um die angemessene Besteuerung bei Auslandssachverhalten zu gewährleisten.
Die Daten werden allerdings nur den Steuerbehörden übermittelt und nicht veröffentlicht. Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting lehnen wir ab. Der internationale Informationsaustausch würde dadurch massiv gefährdet. Bei einem öffentlichen Reporting gäbe es für Drittstaaten wie beispielsweise die USA keinen Grund mehr, den europäischen Staaten ihrerseits entsprechende Daten zu übermitteln. Das Pfand, mit dem man die Kooperation anderer Staaten erreichen konnte, würde leichtfertig ohne Gegenleistung aus der Hand gegeben. Außerdem droht die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen und Doppelbesteuerung. Unserer Wirtschaft, die wir eigentlich vor Wettbewerbsverzerrungen schützen wollen, würden wir nachhaltig schaden.
Wir passen außerdem verschiedene Vorschriften des deutschen Steuerrechts - wie z. B. Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung - an aktuelle Entwicklungen an, insbesondere um deutsche Besteuerungsrechte in grenzüberschreitenden Sachverhalten wirksam wahrnehmen zu können. Bei allen Regelungsvorschlägen haben wir darauf geachtet, dass wir schädliche Steuervermeidung bekämpfen und nicht Nachteile für unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb schaffen.
Außerdem haben wir mit einer Nachjustierung bei der Wegzugsbesteuerung die überschießenden Tendenzen des § 50i EStG bereinigt, der in der Praxis für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt hat. Die Regelung bleibt nunmehr auf Anwendungsbereiche beschränkt, in denen Deutschland durch den Wegzug der Steuerpflichtigen keinen Zugriff mehr auf das Steuersubstrat hätte."
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