Nüßlein/Dött: Mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur durch mehr Bauen
Berlin (ots)
Bundestag berät abschließend über Erleichterungen für Neubauten
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" und damit eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschließen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Georg Nüßlein und ihre baupolitische Sprecherin Marie-Luise Dött:
Georg Nüßlein: "Für mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur ein Rezept, das letztlich Erfolg garantiert: Bauen, bauen, bauen! Mit den Neuerungen im Baurecht wird das leichter möglich. Die neue Gebietskategorie des 'Urbanen Gebietes' ermöglicht künftig neue Stadtviertel, in denen Wohnen, Arbeiten und Einrichtungen der örtlichen Infrastruktur enger miteinander verbunden werden können. Funktionieren kann dieses Konzept jedoch nur, wenn es der Bundesbauministerin gelingt, den Bundesrat von den von ihr vorgeschlagenen Lärmschutzgrenzwerten zu überzeugen. Wegen des außergewöhnlich hohen Wohnraumbedarfs in den kommenden Jahren erhalten Städte und Gemeinden befristet bis Ende 2019 die Möglichkeit, im Außenbereich am unmittelbaren Ortsrand eine Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Dabei geht es um kleine Flächen mit einer bebaubaren Grundfläche von weniger als einem Hektar. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Kommunen mit diesem Instrument verantwortungsbewusst umgehen und so vor Ort die Bautätigkeit sinnvoll anregen."
Marie-Luise Dött: "Die Änderungen am Baugesetzbuch sind stark investitionsorientiert, setzen ein Ergebnis des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen um und ergänzen die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll. Der Mangel an Bauland ist derzeit der Flaschenhals beim Wohnungsbau.
Darüber hinaus haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung inhaltlich erweitert und abgerundet. So werden Wohnraumbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch die von kinderreichen Familien, in die Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung bzw. in die Planungsleitlinien integriert. Damit werden die Erwartungen des Gesetzgebers an den Beitrag der Kommunen zur Baulandmobilisierung zusätzlich unterstrichen.
Darüber hinaus wird der Mieterschutz in Milieuschutzgebieten vertretbar ausgebaut und den Kommunen werden die Wege zur einvernehmlichen Lösung mancherorts umstrittener Dauerwohnnutzungen in Erholungsgebieten aufgezeigt."
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