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Marschewski: Gang nach Karlsruhe unvermeidlich

Berlin (ots)

Zum weitern Verfahren nach der Unterzeichnung des
Zuwanderungsgesetzes durch Johannes Rau erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Sobald das Zuwanderungsgesetz im Bundesgesetzblatt steht, wird die
Union umgehend nach Karlsruhe gehen und die Verfassungsmäßigkeit des
Zustandekommens durch das höchste deutsche Gericht überprüfen lassen.
Hieran besteht kein Zweifel. Für die Union ist dieser Weg
unausweichlich, weil wir das Votum des Bundesrates über das
Zuwanderungsgesetz für verfassungswidrig halten. Bundesratspräsident
Wowereit (SPD) hätte nach unserer Auffassung, die von allen namhaften
Verfassungsrechtlern Deutschlands geteilt wird, das widersprüchliche
Votum Brandenburgs nicht als Ja-Stimme hätte werden dürfen.
Das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung wird eine
unionsgeführte Bundesregierung auf jeden Fall so nicht akzeptieren.
Beispielsweise nenne ich:
1. Gesetzesziel Zuzugsbegrenzung
Die Union will ein Gesetz, dass die Zuwanderung nicht erweitert,
sondern begrenzt.
2. Arbeitsmarkt
Wir halten es wegen der Arbeitsmarktlage für unvertretbar, den
Anwerbestopp generell aufzuheben. Auch die Erlaubnis, sich nach einem
Punktesystem ohne konkretes Arbeitsplatzangebot auf Dauer in
Deutschland niederzulassen, ist nicht akzeptabel. Alle Fachleute
bestätigen, dass jedenfalls bis 2010/2015 kein genereller
Arbeitskräftemangel besteht.
3. Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung
Neue Schutzgründe werden eine deutliche Anreizwirkung für weitere
Zuwanderung mit sich bringen.
4. Härtefallregelung:
Eine Härtefallregelung, die diejenigen belohnt, die sich
hartnäckig weigern, nach rechtskräftig abgelehntem Asylantrag
auszureisen, ist nicht akzeptabel.
5. Kindernachzugsalter:
Wir wollen aus Integrationsgründen ein Nachzugsalter von 12
Jahren.
6. Asylbewerberleistungsgesetz
Ein Asylbewerberleistungsrecht, wonach nach drei Jahren Aufenthalt
erhöhte Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden,
halten wir für falsch. Damit sind weitere Zuwanderungsanreize
verbunden
7. Integration
Unvertretbar ist, dass bereits länger hier lebende Ausländer
keinen Anspruch auf Sprachförderung haben und demzufolge nicht zur
Teilnahme an Sprachkursen verpflichtet sind.
Mit großer Spannung erwarten wir im übrigen, wann die zur
Ausführung des Gesetzes erforderlichen zustimmungspflichtigen
Rechtsverordnungen im Bundesrat vorgelegt werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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