Otte: Schutz der Soldaten steht im Vordergrund
Berlin (ots)
Bewaffnungsfähige Drohnen sind ein wichtiger Baustein für die Sicherheit im Einsatz
Der Verteidigungsausschuss hat am gestrigen Mittwoch die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen beschlossen. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte:
"Mit dem Beschluss zur Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr leisten wir einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Für den bestmöglichen Schutz zu sorgen, ist Ausdruck der Verantwortung des Parlaments.
Aufklärungsdrohnen sind schon heute ein wichtiger Baustein unserer Einsatzkonzepte. Sie kreisen über unseren Soldaten und fliegen ihnen im Einsatz voraus. So können beispielsweise mögliche Hinterhalte rechtzeitig erkannt werden. Die neue Drohne Heron TP, über die wir entschieden haben, verfügt über eine leistungsfähige Aufklärungssensorik. Darüber hinaus besteht die technische Möglichkeit, diese Drohnen zu bewaffnen, sollte die Notwendigkeit bestehen. Dadurch erhalten wir künftig die Möglichkeit, Gefahren mit Hilfe von Drohnen nicht nur aufzuklären, sondern nötigenfalls auch mit einem Waffeneinsatz zum Schutz unserer Soldaten einzugreifen.
Aktuell haben wir lediglich eine Entscheidung über die Beschaffung der bewaffnungsfähigen Drohnen getroffen. Sollte die tatsächliche Bewaffnung notwendig werden, würden wir hierüber erneut im Bundestag entscheiden.
Kritikern, die unterstellen, dass mit dieser Beschaffungsentscheidung die Schwelle zum Waffeneinsatz abgesenkt werden könnte, widersprechen wir entschieden. So ist zu bedenken, dass der Einsatz einer Drohne in bestimmten Fällen sogar das mildere Mittel eines militärischen Einsatzes sein kann. Die Aufklärungssensorik - gepaart mit der Möglichkeit einer langen Verweildauer über einer möglichen Bedrohungssituation - erlaubt es, mehr Faktoren in eine Entscheidungsfindung einfließen zu lassen, die am Ende immer von Menschen bestimmt wird. Entscheidend ist aber, dass sich durch die Beschaffung einer neuen Technologie weder unsere moralischen Maßstäbe noch unsere rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Schließlich steht fest, dass jeder bewaffnete Auslandseinsatz der Bundeswehr eine Einzelfallentscheidung des Deutschen Bundestages ist."
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