Schuster: Die Aufklärung geht auch nach dem Urteil weiter
Berlin (ots)
Schuldsprüche im NSU-Prozess sind ein wichtiges Signal, aber es bleiben offene Fragen
Das Oberlandesgericht München hat am heutigen Mittwoch, 11. Juli 2018, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft und ihre vier Mitangeklagten zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt. Dazu erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Armin Schuster:
"Es ist zu begrüßen, dass das Münchner Oberlandesgericht Beate Zschäpe und die vier weiteren Angeklagten als Mittäter und Unterstützer der NSU-Morde und Anschläge eindeutig benannt und verurteilt hat. Zschäpe erhält die Höchststrafe lebenslanger Haft. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld trägt das Gericht ihrer außerordentlich kriminellen Energie Rechnung. Auch die Verurteilung des Angeklagten Ralf Wohlleben zu 10 Jahren Haft für die Beschaffung der Tatwaffe ist ein wichtiges Signal des Rechtsstaats.
Die Taten können wir leider nicht ungeschehen machen, aber wir können durch diesen Prozess zumindest Rechtsfrieden herstellen. Das Gericht ist seiner Aufgabe gerecht geworden die individuelle Schuldfrage zu klären, und zwar in einem der aufwändigsten und akribischsten Indizienprozesse der letzten Jahrzehnte, an 436 Verhandlungstagen über fünf Jahre hinweg, unter Befragung von rund 600 Zeugen und Sachverständigen. Richter Manfred Götzl und seinen Kollegen sowie der Bundesanwaltschaft gebührt großer Dank für das Bewältigen dieser Mammutaufgabe.
Das Gerichtsverfahren war nur ein Teil der Bemühungen um umfassende Aufklärung, die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2012 angekündigt hatte. Neben dem Prozess hat sich der Rechtsstaat in 13 Untersuchungsausschüssen von Landtagen und Bundestag unter großer Kraftanstrengung der Aufklärung gewidmet. Dabei konnte der Verdacht ausgeräumt werden, dass der "Rechtsstaat auf dem rechten Auge blind" sei, wie zunächst vielfach angenommen wurde. Stattdessen wurde ein umfassendes Systemversagen der Behörden und der Politik festgestellt. Alle betroffenen Beamtinnen und Beamten wurden zu den begangenen Fehlern, teilweise mehrfach, als Zeugen befragt. Es hat sich gezeigt, dass kein einziger dieser Fehler in der Absicht begangen wurde die Terrorgruppe zu decken oder gar zu unterstützen. Auch die Zivilgesellschaft hat sich in intensiven Recherchen, unzähligen Medienbeiträgen, in Büchern, Filmen, Theaterstücken und vielem mehr mit der Aufklärung und Aufarbeitung des NSU-Falls beschäftigt.
Das heutige Prozessende bedeutet dennoch nicht das Ende der Aufklärung. Auch nach dem Urteil bleiben Fragen offen, die gerade für die Opfer und Hinterbliebenen wichtig sind: Warum wurden gerade diese Menschen getötet oder durch Sprengsätze verletzt? Wer hat sie als Opfer der Mordtaten und Bombenattentate ausgewählt? Wer half Böhnhardt und Mundlos möglicherweise an den Tatorten und woher stammte deren Tiefenkenntnis der Tatorte?
Was Rechtsstaat und Zivilgesellschaft zur Aufklärung beitragen können, wurde geleistet. Die entscheidenden Antworten auf die offenen Fragen können nur noch aus dem Kreis der Täter kommen. Erste Risse im Schweigekartell der Szene gab es schon in diesem Prozess: Ohne die Aussage von Carsten S. hätte der erste Bombenanschlag 1999 durch Böhnhardt und Mundlos in Nürnberg nicht der Terrorgruppe NSU zugeordnet werden können. Ob das Schweigekartell des NSU-Umfelds im Übrigen so lange hält, wie seinerzeit bei der RAF, muss sich zeigen. Am Ende des fünfjährigen Prozesses steht die Hoffnung, dass die Opfer zumindest eine geringfügige Wiedergutmachung empfinden können."
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