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Götz: Grundsicherung - Bürokratiemonster stoppen!

Berlin (ots)

Zur Bundesratsentschließung zum
Grundsicherungsgesetz erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, das
Grundsicherungsgesetz nicht umzusetzen. Schröder ist gut beraten, dem
Votum der Länderkammer zu folgen.
Das Gesetz ist unausgegoren und ein bürokratisches Monster. Es
bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zumindest bis sie
geklärt sind darf das Gesetz nicht in Kraft gesetzt werden.
Das Grundsicherungsgesetz schafft hohe Kosten für die Kommunen und
kaum Leistungsverbesserung für die Bürger. Seit dem 1. Oktober 2002
werden von den Rentenversicherungsträgern alle Menschen über 65 in
Deutschland angeschrieben werden, die weniger als 826 Euro Rente pro
Monat bekommen; außerdem alle voll Erwerbsgeminderten ab 18 Jahren.
Sie alle - etwa 20 Mio. Menschen - werden aufgefordert, Anträge
auf Grundsicherung bei den Kommunen zu stellen. Ab dem 1. Januar 2003
sollen sie ihre Ansprüche geltend machen.
Was bringt das:
  • Die Mehrheit der Antragsteller werden keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben haben.
  • Ein großer Teil von ihnen wird auch weiterhin zusätzlich Sozialhilfe benötigen. Mit 50 - 60 % Mischfällen wird gerechnet, vor allem Personen in Heimen.
  • Für Menschen in Pflegeeinrichtungen wird die Finanzierung noch komplizierter: Rente, Pflegekasse, Wohngeld/Pflegewohngeld, Unterhaltszahlung von Angehörigen, Sozialhilfe plus Grundsicherung. Noch ein Antrag mehr!
  • Die Gefahr von Leistungsmissbrauch besteht. Denn der Datenabgleich, wie er bei der Sozialhilfe erfolgt, ist nicht geregelt.
Die Kommunen gehen Pleite. Und noch einmal will Schröder ihnen
zusätzliche Kosten auf bürden: zusätzliches Personal und Büros für
die kolossale Aufgabe; dies bei einem insgesamt unzureichenden
Bundeszuschuss.
Außer den Verwaltungskosten kommen 2003 bis zu 1 Mrd. Euro
zusätzlich auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu - mit
steigender Tendenz. Der Bund will sich nur mit 409 Mio. Euro
beteiligen. Dieser Betrag soll an die Länder überwiesen werden. Der
Löwenanteil der Kosten soll bei den Gemeinden hängen bleiben.
Nach einem Rechtsgutachten der Verfassungsprofessoren Schoch und
Wieland ist das Grundsicherungsgesetz verfassungswidrig. Der Bund
hätte die Landkreise und kreisfreien Städte nicht als Träger der
Grundsicherung einschließlich Finanzierungskompetenz und
Finanzierungslast bestimmen dürfen.
Konzeptionell, handwerklich und politisch eine weitere
Schrödersche Fehlleistung. CDU und CSU haben im Bundesrat klipp und
klar gesagt: das Grundsicherungsgesetz darf nicht umgesetzt werden!

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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