Tillmann/Tebroke: Auswirkungen des neuen Schadstoff-Messverfahrens auf KfZ-Steuer derzeit nicht bezifferbar
Berlin (ots)
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei der Kfz-Steuer nichts
Die weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) wird für die Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Zulassung ab dem 1. September 2018 verbindlich. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Hermann Tebroke:
"Die im Rahmen des neuen Testverfahrens ermittelten CO2-Werte sind einheitlich für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 anzuwenden. Für vor dem 1. September 2018 zugelassenen Fahrzeuge ändert sich bei der Kfz-Steuer hingegen nichts. Hier bleibt es bei den zuvor festgelegten Emissionswerten. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung.
Derzeit sind keine abschließenden Aussagen zu möglichen Auswirkungen des neuen Messverfahrens auf die Kfz-Steuer möglich. Deshalb werden wir die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kfz-Steuer 12 Monate nach Anwendung der neuen Regelungen evaluieren. Sollten sich hier systematische Steigerungen ergeben, werden wir durch entsprechende Anpassungen reagieren. Denn systematische Kfz-Steuermehrbelastungen allein durch die Umstellung des Messverfahrens sind nicht zu rechtfertigen.
Wir erwarten, dass Hersteller im Hinblick auf das realitätsnähere Verfahren handeln und ihre Fahrzeuge hinsichtlich des CO2-Ausstoßes verbessern werden."
Hintergrund
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde bereits im April 2017 ein einheitlicher Stichtag für die Anwendung des neuen Messverfahrens für Zwecke der Kfz-Steuer auf den 1. September 2018 festgelegt.
Die verpflichtende Einführung einer weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) ist in der EU für Neufahrzeuge schrittweise vorgesehen. Sie begann mit der Verabschiedung der hierzu erforderlichen europäischen Rechtsakte im Frühjahr 2017. Nach diesem Testverfahren werden künftig auch die für die Besteuerung von PKW relevanten Emissionen in Deutschland ermittelt. Für PKW müssen für Zwecke der Kfz-Steuer ab dem 1.September 2018 die neuen Werte bei Erstzulassung verwendet werden. Dabei werden individuelle Ausstattungsmerkmale und die tatsächlichen CO2-Emmissionen in der Praxis eine größere Rolle spielen als bisher.
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