Heinen/Klöckner: Neues Tierarzneimittelgesetz bedenklich für den Verbraucherschutz
Berlin (ots)
Zum geltenden Tierarzneimittelgesetz erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Zum 1. November 2002 ist das Arzneimittelgesetz für den Bereich Tiere erheblich verschärft worden. Jedoch führen strengere Abgaberegelungen für Tierarzneimittel noch lange nicht zu mehr Verbraucherschutz - im Gegenteil sogar, wie das Beispiel "Einsatz von Aspirin" zeigt.
Antibiotika-Resistenzen zu verhindern und den Verbraucherschutz zu stärken, so lautete der Tenor der Regierungskoalition, die die Neuregelungen zum Tierarzneimittelgesetz vergangenes Jahr gegen viele Bedenken von Fachleuten dennoch durchgepeitscht hatte. Die Quittung des blinden und realitätsfernen Aktionismus kommt jetzt: Statt Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Antibiotikagebrauch rundum mindern, bekommen Tierärzte wie auch Tierhalter bürokratische und praxisferne Auflagen und Verbote verordnet.
So darf ein Tierarzt zur Tierbehandlung zum Beispiel keine Rohstoffe mehr einsetzen, wie zum Beispiel Aspirin. Aspirin, ein verträglicher Wirkstoff für Mensch und Tier, wird zum Beispiel bei Gelenkentzündungen bei Puten und Schweinen eingesetzt. Unproblematisch für die Nahrungskette. Doch durch die unsinnige Regelung ist nun der Tierarzt gezwungen, statt Aspirin Antibiotika einzusetzen.
Deshalb fordert die Union, dass das erst in Kraft getretene Arzneimittelgesetz für den Tierbereich unbedingt und schnellstmöglich überarbeitet werden muss - damit tierschutzrelevante und verbraucherschädigende Einflüsse durch die eingeschränkten Therapiemöglichkeiten korrigiert werden.
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