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Koschyk: Wirksame Maßnahmen zur Schmuggelbekämpfung überfällig

Berlin (ots)

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine
Schriftliche Frage nach den Maßnahmen gegen den gewerbsmäßigen
Schmuggel von Zigaretten und Tabakwaren in die Bundesrepublik
Deutschland erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Nachdem nach der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 die
Warenkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien entfallen
sind, hat die Bundesregierung zur Vorbeugung gegenüber den neuen
Mitgliedstaaten die für Zigaretten geltenden Freimengen im
Reiseverkehr auf die bei der Einreise aus Drittländern geltende Menge
von 200 Stück beschränkt und die Kräfte der mobilen Kontrollgruppen
und des Zollfahndungsdienstes personell und materialmäßig verstärkt.
Dies löst aber nicht die angesichts des Ausmaßes des
Zigarettenschmuggels auch durch international organisierte kriminelle
Banden bestehenden grundsätzlichen Probleme. Zigaretten, Alkohol oder
Mineralöl werden oft legal im Ausland erworben und dann unter
Umgehung der Besteuerung im Inland auf den Markt gebracht. Die
Verwandlung des legalen in einen illegalen Handlungsprozess geschieht
oftmals im Ausland und kompliziert die Ermittlungstätigkeiten des
Zollfahndungsdienstes, dem ein wirksames Instrument zur Bekämpfung
und Aufklärung der Verbrauchssteuerkriminalität nicht zur Verfügung
steht.
Da keiner der in § 370 ff. Abgabenordnung genannten Tatbestände im
Katalog des § 100 a StPO aufgeführt ist, ist die Überwachung und
Aufzeichnung der Telekommunikation nicht möglich. Straftaten wie
gewerbsmäßige oder Bandenhehlerei sind im Straftatenkatalog des § 100
a StPO aufgenommen, gewerbsmäßiger, gewaltsamer oder bandenmäßiger
Schmuggel aber nicht. Das entspricht nicht der kriminellen Realität
und den Erfordernissen der Praxis. Angesichts eines durch den
organisierten Zigarettenschmuggel entstehenden
Verbrauchssteuerverlustes von jährlich ca. 1 Mrd. Euro ist es
dringend erforderlich, den Zollfahndungsdienst zumindest in die Lage
zu versetzen, diese die deutsche Volkswirtschaft nachhaltig
schädigenden Delikte wirksam zu bekämpfen.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, den Zollbeamten
endlich ein wirksames Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung der
gravierenden Delikte der Verbrauchssteuerkriminalität an die Hand zu
geben und in § 100 a StPO hier den Einsatz der Überwachung und
Aufzeichnung der Telekommunikation in diesen Fällen vorzusehen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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