EU-Kommission contra Italien
Ausländer bei Verkehrssünden nicht
diskriminieren
ADAC begrüßt Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs
München (ots)
Mit einem nach Ansicht des ADAC wegweisenden Urteil hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) für mehr Gerechtigkeit auf europäischen Straßen gesorgt. Grund für die Klage der EU-Kommission gegen den italienischen Staat war die ungerechtfertigte Diskriminierung eines deutschen Autofahrers, der in Italien beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wurde. Weil er sich weigerte, die dafür vorgesehene Geldbuße in Höhe von 50 000 Lire (25,82 Euro) zu zahlen und auch die danach verhängte Kaution in doppelter Höhe nicht begleichen wollte, nahm ihm die Polizei kurzerhand den Führerschein weg.
In der Höhe der Kaution von rund 52 Euro sah das Gericht eine Diskriminierung des ausländischen Verkehrssünders. Ein italienischer Staatsbürger hätte bei gleichem Regelverstoß innerhalb einer bestimmten Frist die Hälfte zahlen oder Einspruch einlegen können. Zwar erklärte es der Gerichtshof grundsätzlich für zulässig, eine Kaution zu verlangen, der Betrag erschien den Richtern jedoch zu hoch. Ihrer Ansicht nach hätte es genügt, eine Kaution in Höhe der Mindestbuße zu verlangen, die dann bei Nichtzahlung der Strafe verfallen wäre. Durch die überhöhte Kaution würde der Betroffene zudem genötigt, die niedrigere Geldbuße unter Verzicht auf die, einem Einheimischen zugebilligte Überlegungsfrist, sofort zu bezahlen.
Für den ADAC hat dieser Fall wieder einmal gezeigt, dass im Interesse größtmöglicher Gerechtigkeit eine Vereinheitlichung verkehrs- und verfahrensrechtlicher Vorschriften in Europa dringend erforderlich ist. Dann gäbe es auch erheblich weniger Probleme bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssünden.
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