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EU-Kommission contra Italien
Ausländer bei Verkehrssünden nicht diskriminieren
ADAC begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

München (ots)

Mit einem nach Ansicht des ADAC wegweisenden
Urteil hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) für mehr
Gerechtigkeit auf europäischen Straßen gesorgt. Grund für die Klage
der EU-Kommission gegen den italienischen Staat war die
ungerechtfertigte Diskriminierung eines deutschen Autofahrers, der in
Italien beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wurde. Weil er sich
weigerte, die dafür vorgesehene Geldbuße in Höhe von 50 000 Lire
(25,82 Euro) zu zahlen und auch die danach verhängte Kaution in
doppelter Höhe nicht begleichen wollte, nahm ihm die Polizei
kurzerhand den Führerschein weg.
In der Höhe der Kaution von rund 52 Euro sah das Gericht eine
Diskriminierung des ausländischen Verkehrssünders. Ein italienischer
Staatsbürger hätte bei gleichem Regelverstoß innerhalb einer
bestimmten Frist die Hälfte zahlen oder Einspruch einlegen können.
Zwar erklärte es der Gerichtshof grundsätzlich für zulässig, eine
Kaution zu verlangen, der Betrag erschien den Richtern jedoch zu
hoch. Ihrer Ansicht nach hätte es genügt, eine Kaution in Höhe der
Mindestbuße zu verlangen, die dann bei Nichtzahlung der Strafe
verfallen wäre. Durch die überhöhte Kaution würde der Betroffene
zudem genötigt, die niedrigere Geldbuße unter Verzicht auf die, einem
Einheimischen zugebilligte Überlegungsfrist, sofort zu bezahlen.
Für den ADAC hat dieser Fall wieder einmal gezeigt, dass im
Interesse größtmöglicher Gerechtigkeit eine Vereinheitlichung
verkehrs- und verfahrensrechtlicher Vorschriften in Europa dringend
erforderlich ist. Dann gäbe es auch erheblich weniger Probleme bei
der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssünden.

Pressekontakt:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
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