Monitor: Trotz Riester-Rente keinen Euro zusätzlich - Interne Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung wecken Zweifel am Nutzen der Riester-Rente für Geringverdiener
Köln (ots)
Millionen zukünftiger Rentner laufen Gefahr, trotz Riester-Rente im Alter keinen Euro zusätzlich in der Tasche zu haben. Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR auf Grundlage interner Zahlen der Deutschen Rentenversicherung in seiner heutigen Sendung (Das Erste, 10.01.08, 21.45 Uhr).
Diese hatte berechnet, dass selbst ein Durchschnittsverdiener, der 32 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, im Jahr 2030 voraussichtlich keinen Nutzen von Riester haben wird. Das Fazit des internen Papiers: "Je weniger Beitragsjahre ein Versicherter hat und je geringer in dieser Zeit seine Beiträge sind, desto weniger lohnt sich Riester."
Der Renten-Experte und langjährige Regierungsberater Winfried Schmähl warnt in MONITOR, dass davon keineswegs nur heutige Hartz-IV-Empfänger betroffen seien. "Millionen" müssten damit rechnen, "dass sich ihre Riester-Förderung gewissermaßen in Luft auflöst". Schuld sei das seit Jahren sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und eine gesetzliche Regelung, die bislang selbst Experten kaum bekannt ist: Die Anrechnung der Riester-Ersparnis auf die Grundsicherung.
Davon betroffen ist jeder, der im Alter so wenig hat, dass er auf Grundsicherung angewiesen ist - so heißt die Sozialhilfe im Alter. In die Berechnung des Grundsicherungsanspruchs fließt auch die private Riester-Vorsorge ein. Die staatliche Unterstützung wird dann genau um den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt. Der Wirtschaftsweise Bert Rürup forderte in MONITOR eine Änderung der Gesetzeslage. Wer riestert, müsse das Geld später tatsächlich zusätzlich in der Tasche haben.
Stichproben von MONITOR ergaben zudem, dass Banken, Sparkassen und Versicherungen die Versicherten über diesen Sachverhalt selbst auf Nachfrage nicht aufklärten. Die BW Bank (Landesbank Baden Württemberg) rechtfertigte dies gegenüber dem ARD-Magazin damit, "Beratungen zur Gesamtthematik, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 1 und 2, Grundsicherung" seien ihr "per Gesetz nicht erlaubt". Den "allgemeinen Hinweis zu Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Grundsicherung" wolle man aber "zukünftig deutlicher herausstellen".
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