UNHCR: Familiennachzug erleichtern
Berlin (ots)
Zum Internationalen Tag der Familie (15. Mai 2001) ermutigt das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) die Bundesregierung, sich für vereinfachte Regelungen zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen einzusetzen.
Nach dem deutschen Asylrecht ist bei Einreise auf dem Landweg eine Anerkennung als politisch Verfolgter ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund steht zunehmend der im deutschen Ausländerrecht (Par. 51) verankerte Abschiebungsschutz der Genfer Flüchtlingskonvention im Mittelpunkt des Asylverfahrens.
Nach Auffassung von UNHCR muss dieser Status für Konventionsflüchtlinge aufgewertet werden. In diesem Zusammenhang besteht dringender Handlungsbedarf bei der Familienzusammenführung, um das völkerrechtliche Prinzip der Familieneinheit zu wahren. UNHCR plädiert dafür, Konventionsflüchtlingen wie Asylberechtigten einen Rechtsanspruch auf Nachzug ihrer Familienmitglieder einzuräumen. Die Zustimmung zur Einreise sollte nicht von ausreichendem Wohnraum und genügendem Einkommen abhängig gemacht werden, denn in Deutschland geschützte Flüchtlinge können nur hierzulande ihr Recht auf Familieneinheit verwirklichen.
Die besondere Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen wird auch in einem Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Familienzusammenführung von Drittstaatenangehörigen hervorgehoben. Der Brüsseler Vorschlag zielt darauf ab, für Flüchtlinge die Voraussetzungen beim Familiennachzug zu vereinfachen.
Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland würde die Situation von Flüchtlingen beim Familiennachzug vereinfachen. UNHCR ermutigt deshalb die Bundesregierung, dem Vorschlag der EU-Kommission zuzustimmen. Der Richtlinienentwurf wird beim nächsten Treffen der EU-Innen- und Justizminister am 28./.29. Mai diskutiert.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
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