UNHCR zur Zuwanderung
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) sieht im vorliegenden Gesetzentwurf zur Zuwanderung eine "tragfähige Grundlage", um zukünftig den Flüchtlingsschutz zielgenauer gestalten zu können.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Stefan Berglund, sagte heute in Berlin, wichtige Verbesserungen seien in einigen Kernpunkten für den Flüchtlingsschutz erreicht worden, ohne dabei das Asylrecht in Deutschland zu erweitern. Die nun gefundene Regelung für den Schutz nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung erfülle völkerrechtliche Standards auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention. Wer unter dieses Abkommen falle, sei genau definiert. Es könne deshalb in Zukunft mit größerer Trennschärfe und Genauigkeit in Deutschland festgestellt werden, wer den vollen Schutz der Konvention verdiene.
Berglund betonte, die anstehende Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz sei auch aus internationaler Sicht von höchstem Interesse. Deutschland lege mit der Modernisierung der Zuwanderungsregelungen ein Modell vor, das Arbeitsmigration und Flüchtlingsschutz fair miteinander verbinde. Dieses Signal werde Auswirkung auf andere Staaten haben. Berglund nannte in diesem Zusammenhang die geplante Harmonisierung des Asylrechts in der Europäischen Union. Er zeigte sich überzeugt, dass die Gesetzesvorlage den schwierigen Weg zu EU-weiten Regelungen insgesamt erleichtern werde. Zudem würden neue Akzente im Bereich der Arbeitsmigration gesetzt, die der Überfrachtung des Asylrechts entgegenwirken könnten.
Der UNHCR-Vertreter appellierte an die Kritiker des Entwurfs, ihre ablehnende Haltung noch einmal zu überdenken. Er räumte ein, nicht alle Vorschläge von UNHCR würden sich in dem Entwurf wiederfinden. Gleichwohl, so Berglund, lasse sich "unter dem Strich" feststellen, dass in der vorliegenden Form das neue Gesetz die jetzige Rechtslage und -praxis für alle Seiten verbessere.
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