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UNHCR zur Kinderrechtskonvention

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) setzt sich
für Verbesserungen bei der rechtlichen und sozialen Behandlung von
Flüchtlingskindern in Deutschland ein.
Heute vor genau zehn Jahren ist in Deutschland die
UN-Kinderrechtskonvention in Kraft getreten. Das Abkommen sieht
ausdrücklich geeignete Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingskindern
vor. Diese Zielvorgabe ist jedoch in Deutschland nur unzureichend
umgesetzt worden.
Vor diesem Hintergrund rief der Berliner UNHCR-Vertreter Stefan
Berglund heute dazu auf, Asylverfahren kindgerecht zu gestalten. Denn
für Kinder sei es ungleich schwerer, über ihre Furcht vor Verfolgung
zu sprechen und diese schlüssig zu begründen. Grundsätzlich sollte
den Betroffenen deshalb ein Vormund als Vertrauensperson zur
Verfügung stehen, der diese auch zur Asyl-Anhörung begleitet.
Kinderspezifische Fluchtgründe sollten bei der Entscheidung
berücksichtigt werden. Zudem dürften gemäß der
UN-Kinderrechtskonvention 16- bis 18-jährige Asylbewerber im
Verfahren juristisch nicht als Erwachsene behandelt werden. Die
oftmals umstrittene Altersfeststellung sollte dabei nur von
Fachkräften durchgeführt werden.
Probleme gebe es auch bei der schulischen und beruflichen
Ausbildung von Flüchtlingskindern, fügte Berglund hinzu. In einigen
Bundesländern seien Kinder von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen
von der Schulpflicht ausgenommen. Diese Gruppe bleibe zudem vom
System der beruflichen Erstausbildung weitgehend ausgeschlossen. Eine
Änderung dieser Praxis sei jedoch wichtig, um den Betroffenen
Lebensperspektiven auch nach einer eventuellen Rückkehr in ihre
Heimat zu eröffnen.
Der UNHCR-Vertreter erinnerte daran, dass bereits die
Süssmuth-Kommission Verbesserungen in diesen Bereichen gefordert
habe. Dem besonderen Schutzbedürfnis von Flüchtlingskindern werde
darüber hinaus in den vorliegenden Richtlinienentwürfen der
EU-Kommission zur Asylrechtsharmonisierung ausdrücklich Rechnung
getragen. Mit der Umsetzung dieser Vorschläge würde Deutschland
wesentliche Vorgaben der Kinderrechtskonvention erfüllen. UNHCR hoffe
deshalb auf eine entsprechende Unterstützung der Bundesregierung.
Im Jahr 2001 war jeder dritte Asylsuchende in Deutschland jünger
als 18 Jahre. Im gleichen Zeitraum wurden 1.068 unbegleitete
minderjährige Asylsuchende unter 16 Jahren aus 55 Ländern beim
Asyl-Bundesamt in Nürnberg registriert. Rund 20 Prozent von ihnen
kamen aus Afghanistan.

Pressekontakt:

UNHCR Berlin
Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10, 0170/4161229
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original content of: UNHCR Deutschland, transmitted by news aktuell

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