UNHCR: Schutz Antwort auf Terror
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ist besorgt, dass internationale Standards des Flüchtlingsschutzes mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung unterlaufen werden könnten.
Bei einer Bundestagsanhörung zum Thema "Menschenrechte im Anti-Terrorkampf" sagte die UNHCR-Rechtsexpertin Anja Klug, Terrorakte seien auch eine Bedrohung für die Menschenrechte. Grundlegende Rechtsgüter würden durch solche Gewalttaten auf massive Weise verletzt. Internationale Normen zum Schutz der Menschenrechte verpflichteten alle Staaten, aktiv mögliche und notwendige Maßnahmen zur Verhinderung solcher Verbrechen zu ergreifen.
Gleichzeitig warnte die UNHCR-Vertreterin davor, Menschenrechte im Namen der Terrorismusbekämpfung zu verletzen oder gar aufzuheben. Potenziell betroffen hiervon seien vor allem auch Flüchtlinge. Dabei seien gerade diese Menschen vor religiös, ethnisch und politisch motiviertem Fanatismus in ihrem Heimatland geflohen. Bosnien und Afghanistan seien nur zwei traurige Beispiele, wo die Terrorisierung ganzer Volksgruppen einen Massenexodus ausgelöst hätten. Flüchtlingsschutz sei deshalb auch eine Antwort der Zivilgesellschaft auf den Terror.
UNHCR, so die Rechtsexpertin, sehe jedoch mit Sorge, dass Flüchtlinge in ihren Zufluchtsländern die Auswirkungen des Terrorismus ein zweites Mal spürten. Sie hätten unter unangemessenen restriktiven gesetzlichen oder administrativen Maßnahmen zu leiden. Sie sprach dabei von einem "Trend zur Kriminalisierung von Asylsuchenden und Flüchtlingen". Diese dürften jedoch nicht unter den Generalverdacht "besonderer Gefährlichkeit" gestellt werden.
Die UNHCR-Vertreterin betonte, die Genfer Flüchtlingskonvention enthalte bereits Sondervorschriften für Terroristen. Sie stellten sicher, dass diesen Verbrechern durch den Flüchtlingsschutz keine Zuflucht oder Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gewährt werde. UNHCR setze sich für eine konsequente, aber auch korrekte Umsetzung dieser Norm ein. Klug erinnerte daran, auch der UN-Sicherheitsrat habe darauf gedrungen, Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung in Einklang mit dem Flüchtlingsvölkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen zu bringen.
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