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UNHCR: Licht und Schatten für Flüchtlinge

Berlin (ots)

Zum Zuwanderungsgesetz erklärt der Vertreter des
UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) in Deutschland Stefan Berglund:
"Die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung
können zukünftig in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention
anerkannt werden. Offensichtlich ist auch vorgesehen, dass
Schutzsuchende aus zerfallenden Staaten ebenfalls unter diese
Regelung fallen. Dies ist eine wichtige Verbesserung für einen
Kernbereich des Flüchtlingsschutzes in Deutschland. Ein zentrales
Anliegen von UNHCR hat damit Eingang in das Zuwanderungsgesetz
gefunden. Dies gilt auch für die verbesserte Rechtsstellung von
Konventionsflüchtlingen und ihren engen Familienangehörigen.
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf sich
ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention bezieht. Damit wird
die Bedeutung dieses internationalen Vertragswerks für den
Flüchtlingsschutz in Deutschland unterstrichen. Zu hoffen bleibt,
dass die deutsche Asylpraxis zukünftig den Flüchtlingsbegriff der
Konvention umfassend im Sinne der internationalen Standards
interpretiert. Insgesamt eröffnet sich durch die Neuregelung die
Chance, in der deutschen Asylpraxis stärker europäische und
internationale Entwicklungen im Bereich des Flüchtlingsrechts mit dem
Ziel eines umfassenderen Schutzes zu berücksichtigen.
Neben Licht gibt es jedoch auch Schatten und damit kritische
Punkte im Kernbereich des Flüchtlingsschutzes zu benennen. Sie
betreffen ebenfalls den unmittelbaren Geltungsbereich der Genfer
Flüchtlingskonvention. Im Blickpunkt steht dabei zum Beispiel die
Tatsache, dass das Vorbringen so genannter subjektiver
Nachfluchtgründe im Asylfolgeverfahren regelmäßig nicht
berücksichtigt werden soll. Kritisch zu bewerten ist auch die
Vorschrift, dass die Verletzung untergeordneter Mitwirkungspflichten
(z.B. die unverzügliche Meldung beim Asyl-Bundesamt) zu einer
Verschlechterung der Rechtsstellung von Asylsuchenden im Verfahren
führt.
Der gesamte Gesetzentwurf ist UNHCR noch nicht zur Verfügung
gestellt worden. Nach Erhalt werden wir eine sorgfältige und
umfassende Bewertung der einzelnen Regelungen für den Bereich des
Flüchtlingsschutzes vornehmen".

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-26/10
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de

Original content of: UNHCR Deutschland, transmitted by news aktuell

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