UNHCR: Chance für Flüchtlingsschutz nutzen
Berlin (ots)
Zur heutigen Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im Bundesrat erklärt der Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) in Deutschland Stefan Berglund:
"Die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes ist nicht nur für den deutschen, sondern auch für den europäischen und internationalen Flüchtlingsschutz von besonderer Bedeutung. So wird zukünftig auch in Deutschland anerkannt, dass die Genfer Flüchtlingskonvention auch die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung schützt. Damit wird das Schicksal der Opfer und nicht der Urheber der Verfolgung in den Mittelpunkt der Anerkennungsverfahren gestellt.
Dies ist ein positives Signal weit über Deutschland hinaus. Denn in einem Kernbereich wird auch die europäische Asyl-Harmonisierung im Sinne des Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes gestärkt.
Neben klaren rechtlichen Vorgaben bietet das Gesetz den zuständigen Behörden im Einzelfall auch Auslegungsspielräume. Sie müssen aus unserer Sicht im Sinne der betroffenen Flüchtlinge und schutzbedürftigen Menschen genutzt werden. Politik, Verwaltung und Rechtsprechung sind gefordert, bei der Umsetzung des neuen Gesetzes darauf hinzuarbeiten, schutzbedürftige Menschen tatsächlich auch als schutzberechtigt anzuerkennen.
Dabei ist nicht zu verkennen: Einige Anregungen von UNHCR finden sich im Gesetz nicht wieder. Der politische Kompromiss hat Regelungen hervorgebracht, die aus Sicht des Flüchtlingsschutzes bedenklich sind.
Darüber hinaus sieht das Gesetz keine zufrieden stellende Regelung für jene geduldeten Flüchtlinge vor, die auf Grund der bisherigen restriktiven Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland bislang keinen ausreichenden Schutz erhalten haben. Die erzielten Fortschritte im Zuwanderungsgesetz sollten auch diesen Flüchtlingen schnell und unbürokratisch zugute kommen. Beispiele: Angehörige von Minderheiten aus dem Kosovo, afghanische und somalische Flüchtlinge, die seit Jahren in Deutschland lediglich geduldet sind.
Insgesamt bleibt festzustellen: Die parteiübergreifende Einigung zum Zuwanderungsgesetz bietet die Möglichkeit, für einen umfassenden Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz endlich wieder einen gesamtgesellschaftlichen Konsens herzustellen. Diese Chance gilt es in der Praxis zu nutzen."
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Stefan Telöken
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