General-Anzeiger: Zum Urteil im Fall Brunner: Sühne für Solln
Bonn (ots)
Von Kai Pfundt
Eine zweite Chance: Die beiden jungen Männer, die am 12. September 2009, vor fast genau einem Jahr also, den Geschäftsmann Dominik Brunner auf dem S-Bahnhof von Solln erschlugen, bekommen sie. Markus S. und Sebastian L. können, wenn sie in einigen Jahren freikommen, ein neues Leben anfangen oder ihr altes weiterleben, je nachdem. Beide werden, wenn sie sich nichts Weiteres zuschulden kommen lassen, bei ihrer Entlassung die Altersgrenze von 30 Jahren noch nicht überschritten haben. Ihr Opfer, Dominik Brunner, bekommt diese zweite Chance nicht. Die beiden Täter brachten nicht nur den 50-Jährigen um, der vorbildlich handelte, als er aufstand, nicht wegsah, sondern Schwächere vor einem Verbrechen schützen wollte. Die Täter fügten auch Brunners Familie und seinen Freunden einen nicht wieder gut zu machenden Verlust zu. Auch wenn das Münchner Gericht an die Obergrenze der gesetzlich vorgesehenen Strafmöglichkeiten ging: Von einem "harten" Urteil zu sprechen, verbietet sich angesichts der Untat, auch wenn die Anwälte dies anders sehen mögen. Die Tatsachen, dass Brunner zuerst zuschlug, dass er nicht unmittelbar an den Schlägen, sondern an einem Herzstillstand starb, ändern daran nichts. Wer auf einen am Boden liegenden Menschen einprügelt und eintritt, handelt offenbar in Vernichtungsabsicht. Beide Täter wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, das auf Erziehung setzt - aus gutem Grund, auch wenn dies manchmal schwer zu akzeptieren ist. Beide können sich deswegen glücklich schätzen.
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