Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)
bne-Statement zur fehlenden Verordnung für Flexibilität im Verteilnetz (§14a EnWG)
Berlin (ots)
Das Bundeswirtschaftsministerium verschiebt den Entwurf für die Verordnung zur Nutzung von Flexibilitäten im Verteilnetz nach §14a EnWG auf das nächste Jahr. Dazu erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne:
"Seit 2016 wartet die Energiebranche auf die Verordnung für Flexibilität im Verteilnetz nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mehr als drei Jahre also hat das Bundeswirtschaftsministerium das wichtige Thema Flexibilität im Verteilnetz schleifen lassen. Nun soll mindestens ein weiteres Jahr verstreichen, bis das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf präsentieren will. Bis die Verordnung dann in Kraft ist, geht weitere Zeit verloren.
Das ist kein Zeitplan, das ist Prokrastination. Hier wird ein Thema systematisch unterschätzt und verzögert, das für das Gelingen der Energiewende essentiell ist. Dem Bundeswirtschaftsministerium fehlt ein ganzheitlicher Ansatz: Sich erneut um die Entscheidung für eine Ausgestaltung der notwendigen Verordnung zu drücken, vergeudet die Chance, rechtzeitig ein marktliches Instrument für diese neue Energiewirtschaft zu schaffen und zu justieren. Dabei liegen bereits einige Vorschläge zur Ausgestaltung vor - auch der bne hat ein Konzept vorgestellt. In der Branche gibt es zu den meisten Punkten einen breiten Konsens.
Wenn der Gesetzgeber den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und Stromspeichern vorbereitet, muss er mindestens gleichzeitig auch einen Rahmen für netzdienliche Flexibilitäten im Verteilnetz schaffen. Wir brauchen dringend Köpfchen statt Kupfer im Verteilnetz."
Zum Hintergrund:
2016 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wichtige Rahmenbedingungen für die Nutzung von Flexibilitäten geschaffen: Nach §14a EnWG zahlen Verbraucher im Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt, wenn sie ihren Verbrauch netzdienlich anpassen und sich nach den Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Bisher lässt sich das Flexibilitätspotential von Wärmepumpen & Co. aber noch nicht realisieren, da seit 2016 die Verordnungsermächtigung mit genauer Ausgestaltung von §14a EnWG fehlt.
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