Tempodrom: PwC weist Vorwurf des Gefälligkeitgutachtens zurück
Frankfurt am Main (ots)
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision weist den von der Berliner Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf, sie habe im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Neues Tempodrom" ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt, mit Nachdruck zurück. Sie hält es zudem für fahrlässig, dass dieser Vorwurf in einer offiziellen Pressemiteilung der Staatsanwaltschaft erhoben wird, bevor die Unterlagen über die Erstellung des Gutachtens im einzelnen geprüft worden sind.
Bei den von der Staatsanwaltschaft beschuldigten Wirtschaftsprüfern handelt es sich um langjährig erfahrene Experten, die ihre Aufgaben auch im konkreten Fall gewissenhaft und in Einklang mit den rechtlichen Vorschriften durchgeführt haben. Das Gutachten spricht eine Reihe von äußerst kritischen Themen, die die Finanzierung betreffen - wie zum Beispiel den Tatbestand der bilanziellen Überschuldung der Tempodrom GmbH, die Kosten des Neubaus und die Höhe des endgültigen Kreditbedarfs - und die Erfolgsaussichten des Projektes "Neues Tempodrom" eindeutig und klar an. Dies wurde bereits entsprechend in der Presse (zum Beispiel in Der Tagesspiegel vom 22.03.2004) dargestellt. Insoweit kann keinesfalls von einem "Gefälligkeitsgutachten" gesprochen werden.
PwC geht daher davon aus, dass der geschäftsschädigende Vorwurf eines "Gefälligkeitsgutachtens" nicht wiederholt wird. Im übrigen ist PwC bereit, die Staatsanwaltschaft in ihren Untersuchungen im Sinne einer objektiven Sachverhaltsaufklärung voll zu unterstützen.
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