AOK zum Lauterbach/Wille -Gutachten zur Reform des Risikostrukturausgleichs: Gutachten bringt gute Vorschläge zur besseren Versorgung chronisch Kranker
Abschläge für Kassenwechsler abgelehnt
Bonn/Berlin (ots)
Der AOK-Bundesverband hat anlässlich der Vorlage des gemeinsam von den Ersatzkassen, den Innungskrankenkassen und dem AOK-Bundesverband in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) durch die Professoren Dr. Dr. Karl Lauterbach (Universität Köln) und Dr. Eberhard Wille (Universität Mannheim) seine Forderung bekräftigt, die Wettbewerbsordnung für die Krankenkassen durch eine Reform des Risikostrukturausgleichs so zu gestalten, dass die Beitragsmittel dorthin geleitet werden, wo sie zur Versorgung Kranker, Schwerkranker und chronisch Kranker wirklich benötigt werden. Das Lauterbach/Wille-Gutachten liefere wichtige Erkenntnisse, wie der Wechsel von überwiegend jungen und gesunden Versicherten die Risikostruktur von Versorgungskassen verschlechtere. Es belege eindrucksvoll, dass es sich für Krankenkassen derzeit eher lohne, in den Wettbewerb um gute Risiken zu intensivieren als in die Versorgung kranker Menschen . Das reichhaltige Datenmaterial untermauere die Forderung der Versorgerkassen, den Risikostrukturausgleich so zu modifizieren, dass Anreize für eine qualitativ bessere und wirtschaftlich effizientere Versorgung der Patientinnen und Patienten gesetzt werden.
Gut und praktikabel ist nach Auffassung AOK der Vorschlag der Gutachter, besondere Anreize für die qualitativ hochwertige Versorgung chronisch kranker Patientinnen und Patienten einzuführen. Die AOK habe diese Vorschläge in ihr Stufenmodell zur RSA- Optimierung aufgenommen, nach dem in drei Schritten die Finanzmittel der gesetzlichen Kassen immer zielgenauer dorthin gesteuert werden, wo sie zur Versorgung kranker Menschen tatsächlich benötigt werden.
Abgelehnt wird von der AOK der Vorschlag der Gutachter, im Risikostrukturausgleich besondere Abschläge für Kassenwechsler zu etablieren. Die AOK befürworte den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen und wolle den Kassenwechsel nicht erschweren. Durch Wechslerabschläge könnten auch die bis heute eingetretenen massiven Wettbewerbsverzerrungen nicht ausgeglichen werden. Notwendig seien vielmehr faire Wettbewerbsbedingungen. Gewinner eine Reform des RSA müssten die kranken Versicherten sein. An der unterschiedlichen Beurteilung der Kassenwechsler-Komponente sei eine einheitliche Bewertung der Gutachtenergebnisse durch AOK und Ersatzkassen gescheitert.
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