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Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes veröffentlicht Resolution zum GKV-FKG

Berlin (ots)

Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes hat heute eine Resolution zum Referentenentwurf des "Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG) verabschiedet. Sie hat folgenden Wortlaut:

"Spahn-Pläne falsch und gefährlich

Die soziale Selbstverwaltung ist ein unverzichtbarer Teil der Mitbestimmung von Mitgliedern der Krankenkassen und Beitragszahlern im deutschen Gesundheitswesen. Durch die direkte Beteiligung der Betroffenen führt sie zu sachgerechten Kompromissen und Entscheidungen. Diese berücksichtigen einerseits die Interessen der Versicherten, Patienten und Leistungserbringer, stellen andererseits aber auch die notwendige Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von medizinischer Versorgung und Pflege im Interesse der Beitragszahler zur gesetzlichen Krankenversicherung sicher. Die Arbeit von Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes, aber auch in den Krankenkassen vor Ort, trägt entscheidend dazu bei, unser Gesundheitswesen sinnvoll zu gestalten und weiterzuentwickeln - unabhängig von kurzfristigen politischen Erwägungen. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Verwaltungsräte sind dazu gesetzlich umfassend legitimiert und einem gesetzlich definierten, öffentlichen Auftrag verpflichtet.

Soziale Selbstverwaltung und Sozialpartnerschaft stärken

Dieses bewährte Erfolgsmodell wird nun durch die vorgesehenen Änderungen im Referentenentwurf des "Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG) ins Wanken gebracht. Die Repräsentanz der Sozialpartner im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes soll demontiert und damit die soziale Selbstverwaltung aus der Verantwortung für die Gestaltung unseres Gesundheitswesens gedrängt werden. Die geplante Entfernung der Versicherten- und Arbeitgebervertreter aus dem zentralen Gremium zur Beratung und Entscheidung über Grundsatzfragen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist ein direkter Angriff auf die Selbstverwaltung und damit auf eine tragende Säule der Sozialpartnerschaft. Die Pläne bedeuten nicht weniger als eine Abschaffung des Prinzips der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Die Ablösung der sozialen Selbstverwaltung hätte auch weitreichende Konsequenzen für die Legitimation der Gemeinsamen Selbstverwaltung, zum Beispiel im Gemeinsamen Bundesausschuss oder in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik).

Diesen gravierenden Eingriff als "Professionalisierung" zu bezeichnen, ist eine Verdrehung der Tatsachen. Die ehrenamtlichen Selbstverwalter im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes handeln professionell, da sie stets die Ausgewogenheit des Gesamtsystems im Auge haben und den notwendigen Interessenausgleich zwischen Versicherten- und Arbeitgeberseite organisieren. Die Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten sind laut Gesetzestext die Vertreter der Krankenkassen sogar gegenüber den Vorständen. Es ist nicht erkennbar, welchen Vorteil es haben sollte, dass stattdessen künftig die hauptamtlichen Vorstände der Krankenkassen über die Grundsatzfragen der Gesundheits- und Pflegeversorgung entscheiden sollten. Die ordnungspolitische, systemtragende und qualitätsorientierte Sicht der sozialen Selbstverwaltung würde im neuen System abgelöst durch Entscheidungen von Vorständen der Einzelkassen, die vor allem und nachvollziehbarweise den betriebswirtschaftlichen Interessen ihrer eigenen Körperschaft verpflichtet sind. Da die einzelnen Krankenkassen im - politisch gewollten - Wettbewerb miteinander stehen, wären kaum überwindbare Konflikte und Blockaden die Folge.

Zusammen mit den geplanten Eingriffen des Bundesgesundheitsministeriums in die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ergibt sich ein ordnungspolitischer Irrweg, den der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes entschieden ablehnt: Das Ziel ist offensichtlich ein ministeriell gelenktes Gesundheitswesen. Die ministerielle Steuerung soll gestärkt, die bisherige Rolle der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialpartner aber entscheidend geschwächt werden.

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer Stärkung der sozialen Selbstverwaltung wird durch die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums ad absurdum geführt. Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes fordert die politischen Entscheidungsträger auf, den Weg in Richtung eines staatlich gelenkten Gesundheitswesens, der im GKV-FKG vorgezeichnet ist, nicht weiter zu verfolgen. Er wird mit aller Kraft dafür eintreten, diesen massiven Systembruch zu verhindern.

Regionale Versorgung erhalten und stärken

Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, gebildet aus den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, spricht sich zudem vehement gegen das Vorhaben aus, die regionalen gesetzlichen Krankenkassen zu einer bundesweiten Öffnung zu zwingen. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen fokussieren einseitig auf einen Preiswettbewerb in der GKV. Stattdessen sollte die Politik die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Krankenkassen einen Wettbewerb um die beste Versorgung ihrer Versicherten führen können. Sie sollte den gesetzlichen Krankenkassen mehr Freiraum für regionale Versorgungsverträge mit Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern geben.

Die elf AOKs beweisen durch zahlreiche regionale Versorgungsverträge und Projekte, dass eine passgenaue gesundheitliche Versorgung vor allem in regionaler Verantwortung gelingt. Sie engagieren sich insbesondere für eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen. Die ehrenamtlichen Vertreter der sozialen Selbstverwaltung in den einzelnen AOKs unterstützen die Entwicklung dieser regionalen Versorgungslösungen, die auf die Bedürfnisse der Versicherten vor Ort zugeschnitten sind. Diese bewährten Mechanismen der regionalen Selbstverwaltung werden durch die geplante Zerschlagung der Strukturen auf Bundesebene gefährdet.

Das einseitige Wettbewerbsverständnis des Referentenentwurfes zum GKV-FKG zeigt sich auch an anderer Stelle: Statt der Sozialgerichte, die sich mit den Themen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auskennen, sollen aufgrund erweiterter wettbewerbsrechtlicher Klagemöglichkeiten der Krankenkassen künftig auch Zivilgerichte über komplexe sozialrechtliche Fragen wie die Durchführung des Risikostrukturausgleichs oder die Ausgestaltung von Selektivverträgen entscheiden. Diese Rechtswegänderung ist ein Schritt zur Überführung der Krankenkassen in die Privatwirtschaft. Diese Änderung lehnt der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes entschieden ab.

Dem Rat der Experten zum Morbi-RSA folgen

Der ehrenamtlich besetzte Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes begrüßt das Ziel, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) in Zukunft noch zielgenauer zu gestalten. Die geplanten Metropolzuschläge, die Gelder aus ländlichen Regionen in städtische Gebiete umleiten werden, passen jedoch nicht zu diesem Ziel.

Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes spricht sich dafür aus, dass sich der Gesetzgeber bei der Reform des Morbi-RSA enger an die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt hält. Der Sachverstand der Experten sollte sich stärker im Gesetz widerspiegeln, um einen fairen und möglichst zielgenauen Morbi-RSA zu schaffen."

Pressekontakt:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de

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