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Kassen warnen vor finanziellen Belastungen für Zahnersatz durch die Privatabrechnung von Zahnärzten

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft
   der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   BKK Bundesverband, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Knappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Kassen warnen vor finanziellen Belastungen für Zahnersatz durch 
   die Privatabrechnung von Zahnärzten
Erste regionale Auswertung belegt vermehrte Privatabrechnung
Bundesweite Studie soll Ende Dezember Basis liefern für Änderungen
   der Festzuschuss-Regelungen
Beim Zahnersatz müssen Versicherte seit Einführung der
Festzuschüsse im Januar 2005 deutlich mehr privat zuzahlen als noch
im Vorjahr, wenn sie sich mit dem Zahnarzt auf zusätzliche, privat
abzurechnende Leistungen verständigen. Dies belegt eine
repräsentative Auswertung von rd. 160 000 Heil- und Kostenplänen, die
zwischen Januar und September 2005 zur Genehmigung vorgelegt wurden.
Für die Vorjahresauswertung wurden  knapp 190 000 Heil- und
Kostenpläne, einschließlich vorgelegter Mehrkostenvereinbarungen
genutzt. Dadurch ist die Vergleichbarkeit der Daten aus den beiden
Jahren gegeben und die Validität der Ergebnisse sichergestellt. Waren
2004 noch rd. zwei Drittel aller Zahnersatz-Versorgungen ohne
Mehrkostenvereinbarung, so sind dies im laufenden Jahr für die
vergleichbare Regelversorgung nur noch 45 Prozent. In über der Hälfte
(55 %) der Fälle aus den ersten drei Quartalen des Jahres 2005 wurde
eine gleichartige oder andersartige Versorgung und damit privat
abzurechnende Leistungen geplant. Die durchschnittlichen Gesamtkosten
je geplantem Fall stiegen um 13 Prozent von 1.277,40 Euro (2004) auf
1.443,34 Euro (2005). Grundlage aller in dieser Pressemitteilung
genannter Zahlen sind Auswertungen der AOK Bayern.
Nach wie vor ist festzustellen, dass viele genehmigte Heil- und
Kostenpläne nicht durchgeführt werden. Sollte dieser Trend anhalten,
droht bundesweit eine erhebliche Verschlechterung der Zahngesundheit
vor allem von Menschen mit niedrigem oder durchschnittlichem
Einkommen. Und genau das Gegenteil, die Verbesserung der
Zahngesundheit für alle auf der Grundlage einer
präventionsorientierten Zahnheilkunde, sollte mit der Einführung der
Festzuschüsse erreicht werden.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben eine
wissenschaftliche Studie bei der Planungsgruppe M+M AG, Hamburg in
Auftrag gegeben, deren Ergebnisse Ende 2005 vorliegen werden. Auf
dieser Basis werden die Kassen dann dem Gesetzgeber konkrete
Vorschläge machen können, wie die Zahngesundheit in Deutschland
weiter gesichert und wie die Benachteiligung weiter
Bevölkerungskreise bei der Zahngesundheit behoben werden kann.
Kurzfristig möglich und sinnvoll sind nach heutigem Kenntnisstand
jedoch bereits zwei einfache und wirksame Maßnahmen: Der Gesetzgeber
könnte den Zahnärzten vorschreiben, dass der Heil- und Kostenplan für
gesetzlich Krankenversicherte den Anforderungen nach Transparenz
entsprechen muss, wie sie heute für die Heil- und Kostenpläne für
Privatversicherte als Mindestanforderungen gelten. Darüber hinaus
sollte der Krankenversicherung Gelegenheit gegeben werden, für ihre
Versicherten mit den Zahnärzten auch Tarife für die gleichartigen und
andersartigen Leistungen vereinbaren zu können. Damit wären die
Patienten in diesen Bereichen nicht mehr der Abrechnung überhöhter
Preise nach der privatärztlichen Gebührenordnung ausgeliefert.
Diese Pressemitteilung und die zugrunde liegenden Auswertungen
finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Tel.: 0228 843-309
Fax:  0228 843-507
E-Mail:  presse@bv.aok.de
Internet: www.gkv.info

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