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MDK-Qualitätsprüfungen werden neu geregelt

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft
   der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   BKK Bundesverband, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Knappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
MDK-Qualitätsprüfungen werden neu geregelt
Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben heute Richtlinien
für die Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung in Pflegeeinrichtungen beschlossen. Nachdem das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales diesen zugestimmt hat,
sollen die neuen Verfahrensregelungen zum 1. Januar 2006 in Kraft
treten. Damit wird die Qualitätsprüfung des MDK in stationären und
ambulanten Pflegeeinrichtungen eine deutlich höhere Verbindlichkeit
mit einheitlichen Prüfkriterien bei der Prüfumsetzung erhalten.
Bislang waren die Prüfungen im Rahmen einer Empfehlung geregelt.
Die Richtlinien legen die Grundlagen für den Prüfablauf und die
Prüforganisation für den MDK fest und geben konkret das Instrument
zur Erfassung der Prüfergebnisse für die Qualitätsprüfungen in den
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vor. Die
MDK-Gemeinschaft wird davon in vielerlei Hinsicht profitieren. Zum
Ersten kann sie dadurch garantieren, dass alle Pflegeeinrichtungen in
Deutschland nach den gleichen Kriterien geprüft werden. Zum Zweiten
kann damit die eigene Prüfqualität überprüft und ein Beitrag zur
Weiterentwicklung der Qualität dieser Prüfungen geleistet werden. Und
zum Dritten ist es dadurch möglich, die Prüfergebnisse aufgrund der
gleichen Prüfkriterien zusammen zu fassen und zu analysieren.
Wichtiges Anliegen der Spitzenverbände war es, für die Zukunft
Überschneidungen bei den Prüfungen zwischen MDK und Heimaufsicht
möglichst zu vermeiden sowie die Aufgaben des MDK klar zu definieren
und damit von der Heimaufsicht abzugrenzen. Dabei wurde bei der
Weiterentwicklung der Qualitätsprüfung neben einer Optimierung der
Prüfabläufe insbesondere die Ergebnisqualität stärker in den
Vordergrund gerückt.
Die Spitzenverbände erwarten, dass mit der Neuordnung der
MDK-Qualitätsprüfungen Impulse gesetzt werden, die auch zu neuen
Qualitätsanstößen in den Pflegeeinrichtungen führen. Durch eine
Bewertungssystematik auf der Basis der Erhebungsbogen wären diese
Möglichkeiten noch ausgebaut worden. Entgegen den Vorstellungen
konnte dieses in der MDK-Gemeinschaft schon entwickelte Instrument
leider nicht verbindlich vorgegeben werden, da die für die Richtlinie
maßgebende Rechtsgrundlage eine solche Systematik nicht einschließt.
Die Spitzenverbände fordern den Gesetzgeber auf, rasch für eine
Systematik zur Bewertung der Prüfergebnisse eine für alle Beteiligten
verbindliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Damit wäre ein
wichtiger Schritt getan, um den pflegebedürftigen Menschen und ihren
Angehörigen bei ihrer Auswahl der Pflegeeinrichtung mit transparenten
Hinweisen auf die Qualität der einzelnen Einrichtung Hilfestellung zu
geben.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.gkv.info.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon: 0228 843-309
Telefax: 0228 843-507
E-mail:  presse@bv.aok.de

Original content of: AOK-Bundesverband, transmitted by news aktuell

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