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Finanzautonomie und echte Wettbewerbsorientierung unverzichtbar
Selbstverwaltung der Kassen diskutiert Auswirkungen der Gesundheitsreform

Berlin (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft 
   der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn BKK 
   Bundesverband, Essen IKK 
   Bundesverband, Bergisch Gladbach 
   Knappschaft, Bochum 
   See-Krankenkasse, Hamburg 
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel 
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg 
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Finanzautonomie und echte Wettbewerbsorientierung unverzichtbar
Selbstverwaltung der Kassen diskutiert Auswirkungen der    
   Gesundheitsreform
Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen und ihre 
Trägerorganisationen fordern den Erhalt der Finanzautonomie der 
Krankenkassen und eine pluralistische, wettbewerbsorientierte 
Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems. Mit dem 
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz werde der Weg in eine Staatsmedizin 
beschritten. Die Staatsferne des bisherigen Systems und die 
Einbindung der Versicherten und Arbeitgebervertreter in die 
Entscheidungsfindung führten bisher zu praxisnahen Entscheidungen, 
die die Belange von Versicherten und Arbeitgeber aufnahmen. Dies habe
auch dazu geführt, dass die Versorgung der Versicherten in 
Deutschland vor allem hinsichtlich des freien Zugangs zu 
Gesundheitsleistungen besser sei als in vielen staatlichen 
Gesundheitssystemen
Über die Folgen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes für die 
Selbstverwaltung und den Wettbewerb in der GKV diskutierten die 
Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam mit Vertretern der 
Gewerkschaften, Arbeitgeber, Sozialgerichtsbarkeit und Politik auf 
einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin.
Die Vorsitzende des Verbandes der 
Angestellten-Krankenkassen(VdAK), Margret Mönig-Raane erklärte für 
die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, die soziale 
Selbstverwaltung habe ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt. 
Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung stehe für 
Mitbestimmung und Mitgestaltung der Versicherten und sei daher ein 
urdemokratisches Prinzip. Mit dem Wettbewerbstärkungsgesetz werde 
dieses Prinzip aufgegeben. Statt dessen würden neue zentralistischen 
Strukturen geschaffen. .Die Gestaltungsspielräume der Kassen würden 
massiv eingeschränkt. Alle zentralen Stellschrauben für die GKV, der 
Beitragssatz, der Leistungskatalog, die Qualitätsstandards und die 
wichtigsten Verträge mit den Leistungserbringern lägen künftig in der
Hand der Bundesregierung. "Versicherten- und Arbeitgebervertreter 
empfinden das Gesetz deshalb gleichermaßen als kalte Entmachtung der 
Selbstverwaltung und als nur schlecht verkappte Verstaatlichung der 
GKV", so Mönig-Raane. Selbstverwaltung verkomme zu einer 
Alibi-Veranstaltung.
Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes 
(DGB), erklärte: "Der Gesundheitsfonds verschärft die bestehende 
Finanzmisere bei den Krankenkassen, die Zwangslage wird verdeckte 
Leistungsstreichungen erfordern, die Qualität der 
Gesundheitsversorgung bleibt auf der Strecke, die 
Zwei-Klassen-Medizin verstärkt sich. Verlierer sind alle 
Versicherten, insbesondere jedoch die Kranken und Geringverdiener."
Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) 
sprach sich Dr. Volker Hansen für deutlich  mehr Vertrags- und 
Versorgungswettbewerb aus: "Die Krankenkassen müssen eigenständig 
über Mengen, Preise und Qualitäten mit den Leistungserbringern 
verhandeln. Wettbewerb ist zudem das wirksamste Instrument zur 
Ausgabendämpfung." In der durch die Reform entstehenden 
Zentralverwaltung könne es aber nicht mehr Wettbewerb geben. Deshalb 
lehne man alle Pläne zur Zentralisierung der Kassenlandschaft ab.
Von der Politik werde fälschlich immer wieder gerne das Argument 
vorgebracht, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen 
könnten sich nicht einigen, seien zu träge und arbeiteten zu langsam.
Deshalb müsse man sie abschaffen und einen einheitlichen Dachverband 
einsetzen. Doch die Behauptung, dass durch den neuen Spitzenverband 
Entscheidungen schneller getroffen werden könnten, sei schlicht 
falsch.
Die Leistungsbilanz der Spitzenverbände weise zudem bislang eine 
zügige Erledigung der Anforderungen an gemeinsame und einheitliche 
Entscheidungen auf. Beispiele wie die Festsetzung der Festbeträge für
Arznei- und Hilfsmittel zeigten das genauso wie die seit diesem 
Sommer mögliche Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel. Wenn 
es aber zu Verzögerungen gekommen sei, dann habe dies in aller Regel 
daran gelegen, dass die Politik selbst meinte, intervenieren zu 
müssen, wie zum Beispiel bei der elektronischen Gesundheitskarte - 
oder aber es habe wirklich große Interessenkonflikte mit der 
Selbstverwaltung der Leistungserbringer gegeben. Ein Einheitsverband 
werde die grundsätzlichen Konflikte zwischen Kosten- und 
Leistungsverantwortlichen keineswegs besser regeln oder reduzieren.
Der Vorsitzende des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), 
Prof. Rainer Schlegel, erklärte: "Das BSG habe die hinreichende 
demokratische Legitimation des Bundesausschusses zum Erlass von 
Richtlinien nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen." Es sei auch 
nicht zu erwarten, dass sich durch die Rechtsprechung in absehbarer 
Zukunft etwas ändern werde. "Der Gesetzgeber sollte daher abwägen, ob
er diese 'Ruhe' durch eine grundlegende Neustrukturierung aufs Spiel 
setzen will und ob die vom Gesetzentwurf skizzierten Erwartungen 
dieses Risiko rechtfertige." Denn durch einen völlig neu konzipierten
Bundesausschuss könnte der bisherigen "Rechtsprechung die Grundlage 
entzogen sein".
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter 
www.gkv.info
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon: 0228 843-309
Fax: 0228 843-507
E-Mail:  presse@bv.aok.de

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