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Online-Expansion von ARD und ZDF bedroht Pressevielfalt in einer digitalen Welt

Berlin (ots)

Zeitschriftenverleger warnen vor gebührenfinanziertem Angriff auf 
   die freie Presse im Internet / VDZ fordert klare Begrenzung von 
   ARD- und ZDF-online auf programmbegleitende Randnutzung
Die digitalen Expansionspläne von ARD und ZDF gefährden nach 
Ansicht des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger die 
Medienvielfalt in Deutschland. Die Zukunft der zur Digitalisierung 
gezwungenen freien Presse stehe auf dem Spiel, würden die schwierigen
Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Online-Presse durch staatlich 
finanzierte Konkurrenz noch weiter verschlechtert. Genau dies droht, 
sollten ARD und ZDF ihren Rundfunkauftrag um digitale und 
Internet-Medien einschließlich pressetypischer Informationsangebote 
mit Text, Bildern und Videos erweitern. "Das ist 
öffentlich-rechtliche Presse online, die ARD und ZDF ebenso wie 
klassische Zeitschriften nur als programmbegleitende Randnutzung 
anbieten dürfen", erklärt Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa und 
Medienpolitik VDZ, heute in Berlin. "Angesichts der Vielfalt der 
freien Online-Presse fehlt für eine zusätzliche öffentlich-rechtliche
Grundversorgung im Internet jegliche Legitimation. Schlimmer noch: 
Die geplante Ausdehnung staatlich finanzierter Online-Medien würde 
die wirtschaftliche Basis der freien Presse und damit die 
Pressevielfalt in der digitalen Welt massiv gefährden."
Der VDZ appelliert an die Ministerpräsidenten, die derzeitigen 
Schranken des gebührenfinanzierten Internet keinesfalls aufzugeben, 
sondern durch einen zusätzlichen Public-Value-Test gemäß EU-Vorgabe 
zu ergänzen und zu konkretisieren:
1. Andere Medien als lineare TV- und Hörfunkprogramme dürfen ARD 
und ZDF wie bisher nur als programmbegleitende Randnutzung anbieten. 
Das gilt vor allem für pressetypische und sonstige "Telemedien" mit 
Text, Bild, Video und sonstige "Rich-Media" auf stationären wie 
mobilen Endgeräten. Diese mediale Begrenzung darf keinesfalls durch 
einen Freibrief für "journalistische" Inhalte ersetzt werden. 
Vielmehr muss eine einzelfallbezogene Erforderlichkeitsprüfung 
hinzukommen. Als zusätzliches Element zur Sicherung des 
Randnutzungscharakters ist die Deckelung des Online-Budgets von ARD 
und ZDF fortzuführen.
2. Werbung findet in den genannten Medien nicht statt, und jede 
sonstige Kommerzialisierung muss untersagt sein. Das schließt nicht 
nur eigene Waren- und Dienstleistungsangebote sowie die Vermittlung 
derartiger fremder Angebote im Zuge des öffentlich-rechtlichen 
Medienangebotes ein. Es muss z. B. auch die Überlassung 
öffentlich-rechtlicher redaktioneller Inhalte für Medien Dritter 
unterbleiben.
3. Gebührenfinanzierte Online-Angebote, die mit den vorgenannten 
Begrenzungen vereinbar sind, müssen zusätzlich einen 
Public-Value-Test bestehen, der die Vorgaben aus dem 
EU-Beilhilfeverfahren effektiv umsetzt. Dieses ersetzt keinesfalls 
die unverzichtbaren medialen Grenzen (Punkt 1), sondern muss diese 
weiter konkretisieren.
Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation 
Tel.: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail:    n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de

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