VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Neuer Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht inakzeptabel
Prof. Dr.
Burda: "Rückfall in die dirigistische Steinzeit"
Berlin (ots)
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat sich verärgert über den am Montag bekannt gewordenen Text der Bundesregierung für ein neues Urhebervertragsrecht geäußert.
Am Montag waren die Vorschläge des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Urhebervertragsgesetzes bekannt geworden. Diese sehen vor, dass der Anspruch freiberuflicher Autoren auf "angemessene" Vergütung neu, aber nach wie vor in nicht akzeptabler Weise, formuliert wird. Darüber hinaus beharrt die Justizministerin trotz der auch vom Bundesrat geäußerten Bedenken auf einer Klausel, nach welcher Medienunternehmen von Gewerkschaften zum Abschluss von Kollektivverträgen über die Vergütung freier Journalisten gezwungen werden können.
Verlegerpräsident Professor Hubert Burda: "In der neuen Definition des Begriffs "angemessene Vergütung" wird das Problem lediglich auf den neu eingeführten Begriff "redlicher Geschäftsverkehr" verlagert. Und vor allem: Bei dem für uns überragend wichtigen Thema der Kollektivverträge sehen wir keine Bewegung. Wir sind darüber äußerst enttäuscht und verärgert, weil nach unserem Verständ-nis das Ministerium hier konkrete Veränderungen in Aussicht gestellt hatte." Burda weiter: "Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger wird der Bundesregierung nicht die Hand zu einem Gesetz reichen, das auf eine Zwangskollektivierung seiner Mitgliedsverlage hinausläuft". Das sei, so Burda, "ein Rückfall in die dirigistische Steinzeit und unterminiere die Vertragsfreiheit, die einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft sei.
Burda kündigte an, gemeinsam mit den Zeitungsverlegern, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), sowie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. den Widerstand zu diesem unsinnigen Gesetzesentwurf zu verschärfen.
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