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VDZ: Bundesratsbeschluss darf keinesfalls umgesetzt werden

Berlin (ots)

Mit völligem Unverständnis reagierte der Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf die Empfehlung des
Bundesrates, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kombiartikel
abzuschaffen.
Es ist kaum zu glauben: Vergangenen Freitag hat der Bundesrat in
seiner Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten
Entwurf eines  Steueränderungsgesetzes 2003 empfohlen, den
reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kombiartikel abzuschaffen. Die
Begründung gleicht der, die Ende letzten Jahres bereits im
Steuervergünstigungsabbaugesetz verwandt wurde. Es ist völlig
unverständlich, dass der Bundesrat diesen Vorschlag unterbreitet, den
er noch vor einem Jahr mehrheitlich abgelehnt hatte, erklärte
Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ, heute in Berlin.
Heute berät der Finanzausschuss des Bundestages das
Steueränderungsgesetz. Der VDZ hat sich an die Vorsitzende des
Finanzausschusses gewandt und an die zum Jahreswechsel 2002/2003
geführte Diskussion im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes
erinnert. Seinerzeit hatten VDZ und Börsenverein eindringlich auf die
bildungspolitischen Folgen dieser Steuererhöhung bei Kinder- und
Musikbüchern sowie Zeitschriften hingewiesen. Mithilfe von Zugaben
würden hier Kinder und Jugendliche an das Lesen herangeführt. Diese
Tatsache rechtfertige nach wie vor den reduzierten Steuersatz für
Zeitschriften und Bücher mit Beigaben, solange die Druckerzeugnisse
dem Kombiangebot das Gepräge geben.

Pressekontakt:

Veronika Nickel,
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ),
T/F: (030)72 62 98-160/-161,
e-Mail: v.nickel@vdz.de

Original content of: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, transmitted by news aktuell

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