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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte berät über Beschwerde der Caroline von Hannover wegen Bildveröffentlichungen
VDZ am Verfahren beteiligt

Berlin (ots)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg wird am 6. November 2003 über eine Beschwerde der Caroline
von Monaco beraten. Die Prinzessin fühlt sich insbesondere durch die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 in ihren
Persönlichkeitsrechten verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit entschieden, dass
Personen des öffentlichen Lebens die Veröffentlichung von Bildern
hinnehmen müssen, die sie in alltäglichen oder privaten
Zusammenhängen außerhalb ihrer eigenen vier Wände zeigen, sofern sie
sich dort nicht in einer örtlichen Abgeschiedenheit wähnen können.
Die vom Grundgesetz geschützte Pressefreiheit umfasse auch
unterhaltende Beiträge sowie deren Bebilderung. Jede Unterscheidung
liefe am Ende auf eine Bewertung und Lenkung durch staatliche Stellen
hinaus.
Mit der Beschwerde will die Prinzessin erreichen, dass eine
Bildberichterstattung in Europa über Personen des öffentlichen Lebens
nur noch bei offiziellen Anlässen oder mit deren Einwilligung
zulässig ist.
Wenn ihr das gelingt, werde die Presse auf die Funktion eines
"Hofberichterstatters" degradiert, erklärte Wolfgang Fürstner,
Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ),
heute in Berlin. Beschwerdegegner in diesem Verfahren ist die
Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung verteidigt die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundesgerichtshofes: Sie werde den widerstreitenden Rechtsgütern
durch eine abgewogene Einzelfallbetrachtung gerecht.
Der VDZ hatte seine Beiladung zu diesem Verfahren beantragt. In
seiner Stellungnahme legt der Verband dar, dass die Rechtsprechung in
Deutschland im Einklang mit der Europäischen Menschrechtskonvention
steht.
Die Initiative des VDZ wird von ZDF und ARD, vom Verband Privater
Rundfunk und Telekommunikation, dem Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger und dem Deutschen Presserat sowie dem Deutschen
Journalistenverband unterstützt. Verfahrensbevollmächtigter ist
Professor Christoph Grabenwarter von der Universität Graz.
VDZ-Pressekontakt:
Veronika Nickel
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger 
Haus der Presse 
Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin 
T/F: (030)726298-160/-161 
e-Mail:  v.nickel@vdz.de, www.vdz.de

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