VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
VDZ: Stalking-Bekämpfungsgesetz darf Pressefreiheit nicht beeinträchtigen
Berlin (ots)
Durch das geplante Stalking-Bekämpfungsgesetz, über das der Bundesrat am kommenden Freitag entscheidet, darf die journalistische Recherche nicht beeinträchtigt werden. Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger fordert deshalb die Ergänzung des jetzt vorliegenden Ländervorschlages um den sogenannten Rechtfertigungsgrund bei der "Wahrnehmung berechtigter Interessen". "Wie auch bei ähnlichen Straftatbeständen lässt sich beim Stalking-Bekämpfungsgesetz nur so eindeutig vermeiden, dass Journalisten bei der Recherche kriminalisiert werden", sagte VDZ-Justitiar Dirk Platte heute in Berlin. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf kann bereits das wiederholte Anrufen zu einem Ermittlungsverfahren wegen Stalking führen.
Die im letzten Moment erfolgte Erwähnung der Presse in der Gesetzesbegründung sei zwar begrüßenswert, liefere aber immer noch nicht die notwendige Rechtssicherheit, so Platte weiter. Es sei beunruhigend, dass die journalistische Arbeit durch immer neue Strafgesetze riskanter werde. Erst im letzten Jahr wurde mit § 201a Strafgesetzbuch das Fotografieren in Räumen strafbar. Hierdurch kann beispielsweise die Recherche mit versteckter Kamera vor dem Strafrichter enden.
Das Stalking soll auf Initiative des Landes Hessen ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Obwohl Kritiker betont hatten, dass das Gewaltschutzgesetz aus dem Jahr 2001 bereits ausreichenden Schutz vor der fortgesetzten Verfolgung bietet, zeichnet sich im Bundesrat eine Mehrheit für den Gesetzesentwurf ab. Sollte der Gesetzesentwurf am kommenden Freitag den Bundesrat passieren, wäre die nächste Hürde der Bundestag.
Weitere Informationen: Stefan Michalk Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: s.michalk@vdz.de Internet: www.vdz.de
Original content of: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, transmitted by news aktuell