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Ärztetag für Zeichnung der Biomedizin-Konvention

Köln (ots)

Der 103. Deutsche Ärztetag in Köln hat sich dafür
ausgesprochen, dass Deutschland die Menschenrechtskonvention zur
Biomedizin des Europarates, das europäische Zusatzprotokoll zum
Verbot des Klonens und die UNESCO-Deklaration zum Schutz des
menschlichen Genoms unterzeichnet. Dies sei zur international
verbindlichen Durchsetzung wichtiger Forderungen der Ärzteschaft
unabdingbar. Das Ärzteparlament fordert die vom Bundestag eingesetzte
Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin"
insbesondere dazu auf, sich für ein weltweit verbindliches Verbot von
gezielten Eingriffen in die Keimbahn des Menschen und für ein
weltweites Verbot des Organhandels sowie die Stärkung der Erforschung
alternativer Organersatzmethoden einzusetzen.
Bei allen Entscheidungen der Enquete-Kommission müsse jedoch ein
streng an der Menschenwürde orientiertes Menschenbild führender
Leitgedanke sein. "Die ärztliche Selbstverwaltung verfolgt diese
Grundsätze konsequent in ihrem Berufsrecht und schafft damit die
notwendigen Voraussetzungen für ethisch geleitetes ärztliches
Handeln", betont das Ärzteparlament.

Pressekontakt:

Ärzteschaft, Tel.: 0221 / 821 36 01 (während des 103. Deutschen
Ärztetages vom 9. bis 12. Mai 2000)

Original content of: Bundesärztekammer, transmitted by news aktuell

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