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Kommission muss Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anerkennen

Berlin (ots)

"Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und muss es
bleiben. Patienten haben ein Recht darauf, nicht mehr von übermüdeten
Ärzten behandelt zu werden. Daran darf auch die Europäische
Kommission nicht mehr rütteln", erklärte heute
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zu
Bestrebungen der EU-Kommission, den Bereitschaftsdienst durch eine
Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie (93/104) neu zu definieren. Es
sei nicht zu akzeptieren, dass durch die beabsichtigte Unterscheidung
in aktive und inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes die von
Ärzten juristisch erstrittene Verbesserung der Rahmenbedingungen zur
Arbeitszeit konterkariert werde.
Eine Aufweichung der Arbeitszeitregeln hätte auch dramatische
Auswirkungen auf die Nachwuchsentwicklung in der Ärzteschaft. Der vor
allem im Osten Deutschlands feststellbare Ärztemangel hänge auch
damit zusammen, dass die Arbeitszeiten in den Krankenhäusern lange
Zeit eine abschreckende Wirkung hatten. "Wer jetzt das Rad
zurückdreht, wird die Probleme in der ärztlichen Versorgung weiter
verschärfen", warnte der Ärztepräsident.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2003 hat
in Deutschland dazu geführt, dass in dem neuen Arbeitszeitgesetz ab
1. Januar 2004 die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes als
Arbeitszeit anerkannt wird. Durch diese gesetzliche Festlegung wurde
der dringend notwendige Arbeitsschutz im Sinne der Ärztinnen und
Ärzte aber auch im Interesse der Patienten verbessert.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. (030)
4004 56-700

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