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Ors1113: Hinauf in luftige Höhen: Drachen sicher steigen lassen

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    MP2 - 1,1 MB - 01:13
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Hamburg (ots)

Die Herbstsonne strahlt, es geht eine frische Brise: Das ideale
Wetter zum Drachensteigen also. Doch gerade mit Lenkdrachen oder
komplizierten Sportdrachen passieren immer wieder zum Teil schwere
Unfälle: von herunterstürzenden Drachen getroffene Menschen oder
durchstoßene Pkw-Dächer sind dafür nur zwei Beispiele - Drachen sind
eben kein harmloses Spielzeug. Tipps, wie Spaß und Sicherheit beim
Drachensteigen zusammen gehen, hat Susanne Woelk von der Aktion DAS
SICHERE HAUS in Hamburg:
0-Ton: Susanne Woelk (ors11131) 19 sec.
"Lassen Sie Drachen immer nur dort steigen, wo Menschen und Tiere
nicht gefährdet sind und niemals flach über die Köpfe von Menschen
und Tieren hinweg, weil das zu unvorhersehbaren Reaktionen und
Unfällen führen kann. Wenn starker Wind angesagt ist, überlegen Sie
sich, ob Sie den Drachen überhaupt steigen lassen wollen und ob Sie
ihn überhaupt noch unter Kontrolle haben. Wenn nicht, lassen Sie ihn
lieber am Boden, sonst gefährden Sie sich und andere."
Eine besondere Gefahr beim Drachensteigen ist Strom - etwa in Form
von Gewitterblitzen.
0-Ton: Susanne Woelk (ors11132) 23 sec.
"Bei Gewitter ist Drachen steigen lassen lebensgefährlich. Also
das Motto ist: Drachen unten lassen, sobald es blitzt. Von
Freileitungen und elektrischen Bahnstrecken muss immer ein Abstand
von mindestens 600 Metern eingehalten werden. Hat sich ein Drachen in
einer Stromleitung verfangen, sofort die Leinen loslassen!
Unternehmen Sie keine eigenen Befreiungsversuche, sondern sichern Sie
die Gefahrenstelle sofort und informieren Sie den Störungsdienst des
zuständigen Energieversorgers."
Wer haftet eigentlich, wenn ein Drachen auf einen unbeteiligten
Passanten stürzt und ihn verletzt? Tritt dann die
Haftpflichtversicherung des Verursachers ein oder die private
Unfallversicherung des Unfallopfers? Dazu Katrin Rüter de Escobar vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin:
0-Ton: Susanne Woelk (ors11133) 25 sec.
"Wird eine andere Person durch den Drachen verletzt, muss der
Drachenlenker in aller Regel für den Schaden haften. Eine private
Haftpflichtversicherung ist für ihn unverzichtbar. Ohne ihren Schutz
haftet er als Verursacher gegebenenfalls mit seinem gesamten Vermögen
- ein Leben lang! Hat der Geschädigte selbst auch Ansprüche aus einer
privaten Unfallversicherung, zahlt die übrigens auch, unabhängig von
den Zahlungen aus Haftungsansprüchen und Schmerzensgeld. Diese werden
nicht gegeneinander aufgerechnet."
***************
      ACHTUNG REDAKTIONEN: 
      Die Originaltöne werden per Satellit verschickt und können auf
Wunsch kostenfrei per MusicTaxi überspielt werden. Wenden Sie sich
dafür bitte mit dem Stichwort "ors" an unseren Partner Radio Dienst
Syndication+Network GmbH+Co.KG, Kundenhotline: 089/4999 4999. Im
Internet sind sie als Download (Ors1113, 48 kHz) verfügbar unter
http://www.presseportal.de.
Die O-Töne sind honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an 
RadioMaster@newsaktuell.de.

Kontakt:

Katrin Rüter de Escobar, GDV, Tel: 030 / 2020 5183,
Dr. Susanne Woelk, Aktion DAS SICHERE HAUS, Tel: 040 / 2981 0461

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