Neues Stammzellgesetz revisionsbedürftig
Hamburg (ots)
Zwei Wochen vor Inkrafttreten des neuen Stammzellgesetzes sind die Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren durch das Bundesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut noch nicht erfüllt, berichtet die ZEIT. Bislang seien weder die Mitglieder der Zentralen Ethikkommission berufen, noch die für die Antragsprüfung vorgesehenen Stellen am Berliner Robert-Koch-Institut bewilligt.
Deutsche Wissenschaftler kritisieren inzwischen wesentliche Teile des Stammzellgesetzes als revisionsbedürftig. Die Stichtagsregelung, nach der nur vor dem 1. Januar 2002 bereits etablierte embryonale Stammzellkulturen (ES-Zellen) importiert werden dürfen, werde in Kürze überholt sein, sagt der Bonner Neuromediziner Otmar Wiestler. Sämtliche derzeit verfügbaren ES-Zelllinien, so die ZEIT, seien für therapeutische Zwecke ohnehin nicht geeignet, da sie mit tierischen Viren verseucht sein können. Sichere ES-Zellkulturen befänden sich bereits in der Entwicklung, doch sie dürften unter den rechtlichen Bestimmungen nicht in Deutschland benutzt werden.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 26, EVT 20.06.2002) zu dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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