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Ehemaliger hoher Mitarbeiter Helmut Kohls begann Dienstvergehen

Hamburg (ots)

Gerald M. Hammes war im Herbst 1998 persönlicher
Referent des Kanzleramtschefs Friedrich Bohl, CDU.
Wegen der Ende September und im Oktober erfolgten Löschung von
wichtigen Daten im Kanzleramt leitete der Ministerialdirektor gegen
sich selbst ein Disziplinarverfahren ein. Die 16. Kammer des
Bundesdisziplinargerichts stellte, wie die ZEIT erfahren hat, am 4.
September 2002 in einem Beschluss fest, dass Hammes seinerzeit ein
Dienstvergehen begangen hat. Die Begründung stützt sich auf einen
politisch brisanten Befund: Es habe damals umfassende, zentrale
Datenlöschungen gegeben, und Hammes habe davon gewusst.
Brisant ist der Befund vor allem deshalb, weil der damalige
Kanzleramtschef Friedrich Bohl angeblich zentrale Datenlöschungen
untersagt hat. Über die Unterredung mit seinen Abteilungsleitern und
die angebliche Anordnung gibt es allerdings keine schriftlichen
Aufzeichnungen, und viele Teilnehmer konnten sich später auch nicht
mehr genau erinnern. Fest steht jedoch, dass in den Tagen danach
zentral gelöscht wurde, dass zwei Drittel aller Dateien und
klafterweise Akten verschwanden. Der Verdacht kam auf, dass damit auf
ewig ungewiss bleiben solle, ob Entscheidungen der Regierung Kohl
käuflich waren.
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch, ob es sich
damals um eine strafbare Datenvernichtung gehandelt haben könnte.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 42, EVT 10. Oktober
   2002) dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei Elke Bunse oder Verena
Schröder, ZEIT-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, (Tel.: 040/
3280-217, -303, Fax: 040/3280-558, e-mail:  bunse@zeit.de, 
schroeder@zeit.de).

Original content of: DIE ZEIT, transmitted by news aktuell

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