Bündnis 90/Die Grünen: Die Partei wollte Klimaschutzgesetz in Koalitionsverhandlungen abschwächen
Hamburg (ots)
Die Parteiführung der Grünen warb in den Gesprächen mit SPD und FDP offenbar dafür, das bestehende Klimaschutzgesetz abzuschwächen. Das erfuhr die Wochenzeitung DIE ZEIT aus mehreren, voneinander unabhängigen Quellen aus dem Kreis der Verhandler sowie der Umweltverbände. Konkret ging es darum, die jährliche Überprüfung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz durch eine mehrjährige Gesamtrechnung zu ersetzen. Nach dem aktuell gültigen Gesetz muss jedes Ministerium in seinem Sektor (Verkehr, Landwirtschaft, Energie, Gebäude) eine bestimmte Menge an CO2 einsparen. Verfehlen sie diese Ziele, muss nachgebessert werden. Die Grünen wollen nun aber von der rein jährlichen Überprüfungen abrücken und auch längerfristig wirksame Einsparungen miteinbeziehen, was de facto eine Aufweichung des Gesetzes bedeuten würde.
Nach Informationen der ZEIT begründeten die Grünen ihre Haltung auch damit, dass künftig ihre eigenen Minister die Misserfolge erklären müssten, sollten die jährlichen Sektorziele verfehlt werden. Annalena Baerbock soll diese Überlegung in mehreren internen Gesprächen geäußert haben.
In ihrem Wahlprogramm hatten die Grünen das bestehende Gesetz noch als "ungenügend" kritisiert und gefordert, es "nachzuschärfen". Bereits nach den Sondierungen hatte es Proteste der Umweltverbände gegen die vage Formulierung im Sondierungspapier gegeben. Baerbock hatte im Oktober in einem Interview mit dem Spiegel erklärt, es handele sich bei den Plänen nicht um eine Abschwächung des Klimaschutzgesetzes. Vielmehr gehe es darum, "auf der Basis eines jährlichen Monitorings" Maßnahmen zu berücksichtigen, die "mittelfristig wirken". Nun heißt es im Koalitionsvertrag: "Die Einhaltung der Klimaziele werden wir anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung überprüfen. Basis dafür ist das jährliche Monitoring." In den Umweltverbänden befürchtet man, dass dies auf eine Verwässerung der bisher geltenden jahresscharfen Regelung hinausläuft.
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