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Caroline-Urteil: Medienrechtler sieht keine Gefahr für Pressefreiheit

Hamburg (ots)

Der Medienrechtler und Anwalt Christian Schertz
hält die Reaktion von mehr als 60 deutschen Chefredakteuren auf ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für
überzogen. Die Entscheidung bedeute keine Gefahr für die
Pressefreiheit: "Diejenigen, die das behaupten, haben das Urteil
nicht wirklich gelesen." Die Straßburger Richter hatten der Klage von
Prinzessin Caroline von Monaco stattgegeben, die verhindern wollte,
dass Fotos veröffentlicht werden dürfen, die sie beim Einkaufen und
Reiten zeigen.
Nach Ansicht von Schertz geht es in dem Urteil nicht um Zensur:
"Verboten sollen nur Paparazzi-Bilder von Prominenten sein, die
keinen weitergehenden Informationswert enthalten, als dass ihr
privater Alltag abgebildet wird. Sind mit dem Bild hingegen legitime
Informationsinteressen der Öffentlichkeit berührt, darf man es wie
bisher veröffentlichen."
Politiker seien von der jetzigen Einschränkung der
Berichterstattung über Privatleben in der Öffentlichkeit
ausgeklammert, sagt Schertz: "Politiker werden ausdrücklich bei der
Straßburger Entscheidung ausgenommen, da bei ihnen das
Informationsrecht der Öffentlichkeit weiter geht und sich, so
Straßburg, auch auf Aspekte des Privatlebens erstrecken kann. Es
kommen also zwei Sachen zusammen: Es handelt sich bei den
abgebildeten Personen um Politiker, und es wird nicht etwa nur der
private Alltag abgebildet, sondern Dinge, die von öffentlichem
Interesse sind."
Scherz, der an der FU Berlin Presserecht lehrt, vertritt als
Anwalt unter anderen die Freundin von Bundesaußenminister Joschka
Fischer im Prozess gegen eine Illustrierte.
Den kompletten ZEIT-Text der Meldung (ZEIT Nr. 37 mit  
Erstverkaufstag am Donnerstag, 02. September 2004) stellen wir   
Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei Elke Bunse, DIE ZEIT Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit, (Tel.: 040/ 3280-217, Fax: 040/ 3280-558,
E-Mail:  bunse@zeit.de)

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