Landeskriminalämter bitten Ausländerbehörden in verdeckter Aktion um Auskünfte
Hamburg (ots)
Die Landeskriminalämter fast aller Bundesländer haben vom Frühjahr 2003 an in einer geheimgehaltenen Aktion so genannte "Merkblätter zum Erkennen von potenziellen islamistischen Gewalttätern" an die Ausländerbehörden in Deutschland verteilt. In dem als Verschlusssache eingestuften Dokument werden die Behördenmitarbeiter aufgefordert, Personen, die bestimmten Verdachtskriterien entsprechen, der Polizei zu melden. Die Anhaltspunkte ähneln denen der Rasterfahndung: so sollen Ausländer gemeldet werden, die häufiger reisen, ihren Pass als verloren melden, ihren Namen ändern, ihren Aufenthaltsstatus verbessern oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, beklagt in der ZEIT, dass die Unterschiede zwischen Polizei und Geheimdiensten seit dem 11. September 2001 geschwunden seien: "Je geheimer die Polizei arbeitet, desto weniger lässt sich die Rechtmäßigkeit ihres Handelns überprüfen." Selbst der Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Ernst Uhrlau, räumt gegenüber der ZEIT ein: "Was die Polizei heute im präventiven Bereich darf, war vor zehn, fünfzehn Jahren für viele in den Führungsetagen der Verfassungsschutzämter unvorstellbar."
Die ZEIT berichtet zudem, dass das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz kürzlich dem Bundeskriminalamt eine Namensliste aus seiner so genannten "Mudschahedin"-Datei übermittelt hat. Die Datenbank enthält Informationen über rund 300 Personen, von denen vermutet wird, dass sie Kontakte zu Terrorgruppen haben oder selbst Anschläge planen könnten. Sie gilt aus die bestgehütete Informationssammlung des Verfassungsschutzes. Insider befürchten nun, dass der Geheimdienst bei seinen Informanten und bei ausländischen Partnerdiensten als unzuverlässig gelten könnte, denn bisher wurden nur in ausgewählten Fällen Namen aus der Datei an die Polizei übermittelt.
Den kompletten ZEIT-Text der Meldung (ZEIT Nr. 40 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 23. September 2004) stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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