Mayer: Terrorausbildung jetzt unter Strafe stellen
Berlin (ots)
Zum Prozessbeginn gegen die Terrorverdächtigen der so genannten Sauerland-Gruppe sowie zur heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die so genannte Sauerland-Gruppe hatte offenbar vor, möglichst viele Menschen zu töten. Nur mit einem enormen Sach- und Personalaufwand ist es den Sicherheitsbehörden gelungen, die Anschlagsplanungen der Sauerland-Gruppe aufzudecken. Bei den so genannten Kofferbomberattentätern ein Jahr zuvor war es sogar nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass Deutschland von einem Terroranschlag verschont wurde.
Zwei der Täter aus der Sauerlandgruppe hatten sich vorher offenbar in terroristischen Ausbildungslagern aufgehalten. Die Sicherheitsbehörden weisen darauf hin, dass sich immer mehr Personen aus Deutschland in Ausbildungslager dieser Art ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet begeben. Umso dringender ist es, die Ausbildung in solchen Terrorcamps jetzt unter Strafe zu stellen, ohne den Vorsatz zu einem konkreten Terroranschlag zu verlangen, der kaum je nachweisbar sein dürfte. Dies wollen wir mit dem Gesetzentwurf erreichen. Die CSU hat den festen Willen, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich zu verabschieden.
Wie wichtig der Gesetzentwurf ist, zeigt auch der Fall der Kofferbombenattentäter von Köln. Diese gehörten keiner terroristischen Vereinigung an, sondern haben sich als Zweiergruppe selbst radikalisiert. Die Polizei hat von ihren Plänen erst nach dem Anschlagversuch erfahren. Die Vorbereitung von Terroranschlägen durch Einzeltäter oder Zweiergruppen ist derzeit nicht strafbar, so lange der Täter noch nicht unmittelbar zur Umsetzung der Tat ansetzt. Dies wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern. Die Polizei braucht einen strafrechtlichen Ansatzpunkt, um schon vorher ermitteln zu können. Wir dürfen nicht abwarten, bis der Täter schon den Zünder für den Sprengsatz bedient.
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