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Zeitlmann: Kein Versammlungsrecht für Extremisten

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung von
Sachverständigen durch den Innenausschuss des Deutschen Bundestags
zur Änderung des Versammlungsgesetzes erklärt der innenpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang
Zeitlmann:
Die jüngsten Erfahrungen haben gezeigt, dass das deutsche
Versammlungsrecht überarbeitet und geändert werden muss. Das
grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, das
nicht missbraucht werden darf. Das geschieht aber, wenn linke
Krawallmacher und Chaoten sich auf dieses Recht berufen. Das
geschieht auch, wenn kahlgeschorene Neo-Nazis mit Springerstiefeln
und schwarz-weiß-roten Fahnen durch die Straßen oder gar das
Brandenburger Tor ziehen.
Um diese Bilder zu verhindern, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsrechts im Deutschen
Bundestag eingebracht. Nach geltender Rechtslage kann eine
Versammlung grundsätzlich nur dann verboten werden, wenn erkennbar
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der
Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Gefestigte Rechtsprechung dazu
ist, dass nur die vorhersehbare Begehung von Straftaten aus dem
Aufzug heraus, nicht aber schon die Äußerung verfassungsfeindlicher
Inhalte eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder
Ordnung darstellen und mithin Versammlungsverbote rechtfertigen
können. Dabei kann es nicht bleiben. Ein Versammlungsverbot muss
bereits schon bei der Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung
erheblicher, insbesondere außenpolitischer Belange der Bundesrepublik
Deutschland möglich sein.
Alle politisch Verantwortlichen sind jetzt gefordert, daran
mitzuwirken, dass das Versammlungsrecht nicht zum Nachteil
Deutschlands missbraucht wird.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

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