CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: Kein Versammlungsrecht für Extremisten
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung von Sachverständigen durch den Innenausschuss des Deutschen Bundestags zur Änderung des Versammlungsgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Die jüngsten Erfahrungen haben gezeigt, dass das deutsche Versammlungsrecht überarbeitet und geändert werden muss. Das grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, das nicht missbraucht werden darf. Das geschieht aber, wenn linke Krawallmacher und Chaoten sich auf dieses Recht berufen. Das geschieht auch, wenn kahlgeschorene Neo-Nazis mit Springerstiefeln und schwarz-weiß-roten Fahnen durch die Straßen oder gar das Brandenburger Tor ziehen.
Um diese Bilder zu verhindern, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsrechts im Deutschen Bundestag eingebracht. Nach geltender Rechtslage kann eine Versammlung grundsätzlich nur dann verboten werden, wenn erkennbar die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Gefestigte Rechtsprechung dazu ist, dass nur die vorhersehbare Begehung von Straftaten aus dem Aufzug heraus, nicht aber schon die Äußerung verfassungsfeindlicher Inhalte eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung darstellen und mithin Versammlungsverbote rechtfertigen können. Dabei kann es nicht bleiben. Ein Versammlungsverbot muss bereits schon bei der Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung erheblicher, insbesondere außenpolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland möglich sein.
Alle politisch Verantwortlichen sind jetzt gefordert, daran mitzuwirken, dass das Versammlungsrecht nicht zum Nachteil Deutschlands missbraucht wird.
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