CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: Bundespräsident darf kein
verfassungswidriges Gesetz unterschreiben
Berlin (ots)
Zur Meldung, Bundespräsident Rau verweigere die Ausfertigung des Gesetzes über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, erklärt der rechts- und innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Bundespräsident Johannes Rau ist gut beraten, wenn er das Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe nicht unterschreibt. Dieses Gesetz, das SPD und Grüne mit ihrer Mehrheit durch den Deutschen Bundestag gepeitscht haben, soll den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz aufheben.
Das Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die herausragende Bedeutung von Ehe und Familie ist durch die Verankerung in unserer Verfassung untermauert. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Ehe nach Artikel 6 Abs. 1 GG eine umfassende, grundsätzlich unauflösbare Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist. Das Gesetz stößt nicht nur auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weil Rot-Grün damit versucht, das Grundgesetz auszuhebeln, es ist auch gesellschaftspolitisch fatal, weil Rot-Grün Ehe und Familie als Leitbild unserer Gesellschaft beseitigen will.
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