CSU-Landesgruppe
Singhammer: Bundesregierung darf Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit nicht weiter tatenlos zusehen
Berlin (ots)
Zum Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit und der daraus resultierenden Umgehung der Übergangsregelung bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Die Bundesregierung hat bei der Festsetzung der Dienstleistungsfreiheit mit den EU-Beitrittsstaaten schlecht verhandelt. Gegen den eindeutigen Rat der Union sowie der Wirtschaftsverbände hat es die Bundesregierung versäumt, regional und branchenspezifisch gestaltete Übergangsregelungen durchzusetzen. Die rot-grüne Ignoranz der engen Verbindung von Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit bezahlen nun unzählige Arbeitnehmer aus dem Niedriglohnbereich mit der Arbeitslosigkeit. Nahezu tatenlos sieht die Bundesregierung dabei zu, wie in zahlreichen Fällen die Schutzfristen der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch den Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit ausgehebelt werden. Die Schlachter sind dabei nur die Spitze eines Wellenberges, der auf Deutschlands Beschäftigte vor allem im gewerblichen Bereich zurollt.
Die Bundesregierung war bisher nicht in der Lage, Deutschlands Chancen aus der Dienstleistungsfreiheit für mehr Arbeitsplätze zu beziffern. Denn wie soll ein Schlachter aus Deutschland gegen einen Konkurrenten aus Polen mit einem Stundenlohn von 5 Euro bestehen? Wie soll ein Ingenieur aus München mit einem Stundensatz von 40 Euro gegen einen Ingenieur aus Warschau mit 10 Euro antreten?
Wer hier weiter meint, mit einer Politik der ruhigen Hand würden sich auch diese Probleme bald in Luft auflösen, wird bald eine gewaltige Lawine zusätzlicher Arbeitslosigkeit zu verantworten haben. Aus diesem Grund muss die Bundesregierung in Brüssel und auf nationaler Ebene die Umgehung der Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit stoppen.
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