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Mayer: Vetorecht der Mitgliedstaaten bei Innen- und Justizpolitik muss erhalten bleiben

Berlin (ots)

Zu dem gescheiterten Vorstoß der EU-Kommission für
eine Abschaffung der nationalen Vetorechte in der europäischen Innen-
und Justizpolitik erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher 
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Vorstoß der EU-Kommission, das Vetorecht der Mitgliedstaaten 
bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen 
abzuschaffen, wurde von den Mitgliedstaaten in Tampere richtigerweise
verhindert. Ich begrüße es ausdrücklich, dass gerade die 
Bundesregierung diesen Plänen eine klare Absage erteilt hat. Das 
europäische Vertragswerk ist ein ausgewogenes Gesamtpaket, aus dem 
nicht beliebig einzelne Teile herausgelöst werden können. Die 
europäische Zusammenarbeit von Polizei und Justiz ist auf einem 
richtigen Weg und hat bereits zu guten Ergebnissen geführt.
Ebenso wenig darf das Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der 
legalen Zuwanderung aufgegeben werden, was die Kommission im Juni 
vorgeschlagen hatte. Hier verweise ich auf den Verfassungsvertrag. 
Darin wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Mitgliedstaaten auch 
künftig entscheiden können, welche und wie viele Ausländer zum Zwecke
der Arbeitssuche einreisen dürfen. Dies muss mit Blick auf den immer 
noch schwierigen Arbeitsmarkt in Deutschland auch weiterhin gelten.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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