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Mayer: Rot-Grünes Prostitutionsgesetz ist gescheitert

Berlin (ots)

Zum Medienberichten über eine interne
Verwaltungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach 
Arbeitsagenturen Frauen nicht in den Bereich sexueller 
Dienstleistungen vermitteln dürfen, erklärt der innen- und 
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Stephan Mayer:
Das Prostitutionsgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung 
ist gescheitert. Es hat in vielen Bereichen zu Verschlechterungen und
zur Rechtsunsicherheit geführt. Es ist bezeichnend, dass sich die 
Bundesagentur für Arbeit intern zur Klarstellung veranlasst sieht, 
dass keine Vermittlung Arbeitssuchender ins Rotlichtmilieu erfolgen 
darf. Eine gesetzliche Klarstellung wäre jedoch gegenüber einer 
bloßen Verwaltungsanweisung vorzugswürdig, um unzweifelhaft deutlich 
zu machen, dass derartige Arbeitsvermittlungen gegen fundamentale 
gesellschaftliche Anschauungen verstoßen und daher nicht hinnehmbar 
sind.
Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz hat 
zudem die Situation der Prostituierten in den Bordellen 
verschlechtert. Wegen Prostitutionsförderung kann heute nur noch 
bestraft werden, wer Prostituierte in persönlicher oder 
wirtschaftlicher Abhängigkeit hält. Bordellbetreiber können daher 
heute den Prostituierten ungestraft rigide und erniedrigende 
"Arbeitsbedingungen" auferlegen. So hatte in einem beim Landgericht 
Augsburg anhängigen Fall ein Bordellbetreiber ein "Nacktgebot" und 
Dumping-Entgelte für die Prostituierten vorgeschrieben, ohne dass 
dies nach geltendem Recht für eine Anklageerhebung reichte. 
Derartigen Verhaltensweisen, die durch das Prostitutionsgesetz erst 
geschaffen bzw. zumindest legalisiert worden sind, darf die 
Rechtsordnung nicht ihren Schutz gewähren.
Es ist zudem zu befürchten, dass aufgrund der Entschärfung der 
Straftatbestände der Prostitutionsförderung und Zuhälterei durch das 
Prostitutionsgesetz auch vermehrt schwere Menschenhandelsdelikte 
unaufgeklärt bleiben. Die bis Ende 2001 geltenden Straftatbestände 
der Prostitutionsförderung und Zuhälterei boten in vielen Fällen auch
den Anknüpfungspunkt für Ermittlungen, bei denen noch schwerere 
Menschenhandelsdelikte aufgeklärt wurden. Dieser Anknüpfungspunkt 
fehlt heute häufig. Bezeichnend ist hierfür die Entwicklung der 
polizeilich registrierten Fallzahlen für Zuhälterei und 
Prostitutionsförderung bzw. Ausbeutung von Prostituierten vor und 
nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes zum 1. Januar 2002. Für 
den Straftatbestand der Prostitutionsförderung wurden im Jahr 2001 in
der polizeilichen Kriminalstatistik noch 929 Fälle erfasst. Im Jahr 
2005 finden sich unter dem neuen Tatbestand der Ausbeutung der 
Prostituierten gerade noch 130 Fälle. Beim Straftatbestand der 
Zuhälterei stehen den 1.010 im Jahre 2001 erfassten Fällen im Jahre 
2005 nur noch 436 Fälle gegenüber. Wenn der strafrechtliche 
Anknüpfungspunkt fehlt, können die Strafverfolgungsorgane naturgemäß 
auch nicht mehr ermitteln. Es muss befürchtet werden, dass aufgrund 
dessen die im Hintergrund agierenden Menschenhändlerringe nicht mehr 
effektiv bekämpft werden können.
An diesen Fällen und Zahlen zeigt sich, dass das 
Prostitutionsgesetz korrekturbedürftig ist. Es sollte ohne 
ideologische Scheuklappen über Korrekturmaßnahmen nachgedacht werden,
um derartigen Auswüchsen entgegenzuwirken.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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