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BDU: Unterschiede zwischen Personalberatung und Arbeitsvermittlung müssen trotz der Streichungen im Sozialgesetzbuch deutlich bleiben

Bonn (ots)

Bundesrat entscheidet heute über Änderungen - BDU-Personalberater
setzen sich für nachvollziehbare Qualitätsstandards ein
Nach Ansicht der im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V. organisierten Personalberatungen darf der heute im Bundesrat
zur Abstimmung stehende und zu begrüßende Wegfall des § 291 ff. des
Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) nicht dazu führen, die Grenzen
zwischen Personalberatung und Arbeitsvermittlung völlig zu
verwischen. Die besonderen Kennzeichen und Unterschiede der beiden
Dienstleistungen müssten weiterhin deutlich bleiben. "Dazu muss die
Arbeitsweise von Personalberatern und Arbeitsvermittlern zukünftig
mehr denn je an konkrete Qualitätsstandards geknüpft und für
jedermann nachvollziehbar gemacht werden. Die seit langem bestehenden
und bei den Kunden akzeptierten BDU-Berufsgrundsätze, die Grundlage
für die Tätigkeit aller im Verband organisierten
Personalberatungsgesellschaften sind, bieten eine entsprechende
Vorlage", fordert BDU-Vizepräsident Dr. Joachim Staude. Bislang hatte
der Gesetzgeber in § 291 SGB III den Unterschied zwischen der
erlaubnispflichtigen Arbeitsvermittlung und der Personalberatung als
erlaubnisfreie Personalvermittlung gesetzlich geregelt.
Personalberater würden im Gegensatz zu einer reinen
Vermittlertätigkeit ausschließlich im Auftrag des Kundenunternehmens
aktiv, so dass von vorne herein ein Interessenskonflikt vermieden
werden könne. Dies schließe auch eine Honorarzahlung durch die
Kandidaten aus. "Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die umfassende
Beratung von Unternehmen, um so die Einstellung des optimalen
Kandidaten zu gewährleisten", formuliert der Vorsitzende des
BDU-Fachverbandes Personalberatung, Dr. Wolfgang Lichius, einen der
entscheidenden Unterschiede zur rein quantitativ orientierten
Arbeitsvermittlung. Diese Beratungsleistung sei nur auf der Basis
genauer Markt- und Branchenkenntnisse sowie dem zielgerichteten
Einsatz der zur Verfügung stehenden Methoden der Personalsuche und
-auswahl zu leisten. Weiterhin werde der Personalberater nur im
Exklusivauftrag des Kundenunternehmens tätig. Nicht zuletzt aus
diesen Gründen würden BDU-Personalberater überwiegend
erfolgsabhängige Honorare ablehnen, da viele Vorleistungen und der
begleitende Beratungsaufwand auch vergütet werden müssten, so
Lichius. Insofern gleiche die Arbeit des Personalberaters der anderer
Freiberufler, wie etwa Anwälten oder Steuerberatern.
Weiterhin bedienten Personalberater und Arbeitsvermittler völlig
unterschiedliche Zielgruppen. "Die Fokussierung in der
Personalberatung liegt eindeutig auf der Suche und Auswahl von Fach-
und Führungskräften, während die Arbeitsvermittler überwiegend in
unteren Unternehmenshierarchien vermitteln", resümiert Lichius
abschließend.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert,
die sich auf über 540 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen
verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2001 einen Gesamtumsatz
von ca. 3,3 Milliarden Euro (2000: 3 Milliarden Euro).
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn, Tel.: 0228/9161-20

Original content of: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, transmitted by news aktuell

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